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public-l - Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten


Chronological Thread 
  • From: Sabine Dolderer/Denic <dolderer AT denic.de>
  • To: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten
  • Date: Tue, 19 Oct 2004 09:40:17 +0200


Hallo Herr Liebwein,


> >
> > <--- schnapp --->

> Sabine Dolderer/Denic wrote:
> > Grundsätzlich veröffentlichen wir im whois nur die Daten, die für die
> > Zwecke der Domainregistrierung unbedingt nötig sind oder deren Ausgabe
der
> > Domaininhaber ausdrücklich zugestimmt hat.

> Darum geht es doch nicht! Wenn ausdruecklich zugestimmt wird,
> dann isses gut. Das muss jeder Registrant fuer sich selbst entscheiden.
> Und die DENIC kann dann das auch verarbeiten. Es ist aber gerade
> unzulaessig und unverhaeltnismaessig, wenn jedem Registranten das
> BDSG-Widerrufsrecht gerade vorweggenommen wird.

ich habe "oder" geschrieben, also

Entweder: Wir veröffentlichen die Daten, die zum Betrieb einer Domain
notwendig sind
Oder: Wir veröffentlichen die (weiteren) Daten, denen der Domaininhaber
zustimmt.

Das Widerspruchsrecht bezieht sich - auch gemäß BDSG - nur auf den 2.
Fall.


>
> > http://www.rpda.
> de/dezernate/datenschutz/download/datenschutzbericht2000.htm#9.2
> > http://www.denic.de/media/pdf/dokumente/datenschutzbericht2001.pdf

> Das Ding ist doch uralt.

Aber deswegen nicht ungültig. Das BDSG ist auch schon älter und deswegen
nicht ungültig.

Viele Grüße
Sabine Dolderer





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