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public-l - Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois
  • Date: Tue, 19 Oct 2004 03:00:23 -0700


Klaus J. Koch wrote:
> > domain: hannelore-hausfrau-unwichtig.de
> > Hannelore Hausfrau
> > Hausfraustr. 123
> > 12345 Hausfrauendorf
> > Email: ftp://ftp.denic.de/pub/rfc/rfc2142.txt
> >
> > Wer die Tech-C Hannelore Hausfrau erreichen moechte und sich der
> > RFC, die sog. "AGB des Internets", nicht im klaren ist und darueber
> > keine Kenntnis hat, findet spaetestens im WHOIS-Ausgabeergebnis einen
> > Link zu ftp://ftp.denic.de/pub/rfc/rfc2142.txt Damit ist die Katze im
> > Sack.
> >
> > Jetzt kommt die DENIC daher und sagt, das die in der RFC 2142
> > festgelegte Emailadresse
>
> falsch:
> denic sagt, dass die dort eingetragene emailadresse
> "ftp://ftp.denic.de/pub/rfc/rfc2142.txt"; keine ist, und damit hat denic
> recht.

Noe, so geht das nicht aus der DENIC-AGB hervor. Zitat aus der
DENIC-AGB:

"...Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag,
dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind...

= Die darin enthaltenden Angaben mit RFC2142 sind richtig.

"...Der Domaininhaber stellt die technischen Voraussetzungen
für die Konnektierung der Domain sicher"

= Die technischen Voraussetzungen sind mit dem RFC2142 erfuellt.

Also:

domain: hannelore-hausfrau-unwichtig.de
Hannelore Hausfrau
Hausfraustr. 123
12345 Hausfrauendorf
Email: ftp://ftp.denic.de/pub/rfc/rfc2142.txt

= rechtskonform.

> > Darauf kommt es nicht mehr an.
> Doch, du stellst eine Behauptung auf, welche von vielen hier uf der
> Liste nicht bestätigt werden kann, darum geht es.

Ich kann Ihnen gerne 1.780 Spams weiterleiten, bei der die
Emailadresse nur in der WHOIS-Datenbank benutzt worden ist. Da geht es
um Ficken, Viagra, Porno, sexuelle Noetigungen, Beleidigungen,
Baumwolljacken und usw, die hier zahlreiche Straftatsbestaende aus dem
deutschen StGB erfuellen. Das wird von der DENIC gefoerdert.

Sie muessten mir hierzu dann vorher bitte eine unterschriebene
Schweigepflichtserklaerung zukommen lassen. Schliesslich wird Ihnen dann
auch die betroffene Domaine bekannt, bei der ich der DENIC eine Falle
gestellt habe. Und zwar nicht nur eine Falle, sondern mehrere.

Sie wissen es ja: Der Listenteilnehmer Daniel Roesen der CLUENET.DE
copy-pasted Emailadressen nur so wild rum und dann gibt es Probleme in
der Beweisfuehrung wegen der Rueckverfolgungsmoeglichkeiten. Damit
koennten verklagte Spamer den Zeugen Roesen benennen und ich gehe vor
Gericht den Bach runter. @Herr Roesen, Sie sollten sich beeilen. Die am
15.10.2004 gesetzte Frist laeuft am 29.10.2004 ab. Und je laenger dieses
Teil rumschwirrt, desto hoeher der Schadenersatz.

MFG
Rob Liebwein





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