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public-l - Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>, recht AT denic.de
  • Cc: Elmar Knipp <Elmar.Knipp AT knipp.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois
  • Date: Wed, 20 Oct 2004 01:25:15 -0700


Klaus J. Koch wrote:
> Ich kenne diese Mail sehr gut, nur diese von dir eingetragene
> Emailadresse wurde nur in der Denic-Whois eingetragen, existierte bisher
> nur für .de Domains und wurde niemals bei einer anderen Top-Level Domain
> eingesetzt? Gleichzeitig wurde diese Adresse niemals im öffentlichen
> Mailverkehr oder anderweitig genutzt?
>
> Selbst wenn dem wirklich so wäre, wie kannst du das beweisen?

Siehe Screenshoot, den ich per eigener Email an Dich
rausgeschickt habe (wer will noch? Dann PM an mich). Auf der linken
Spalte sind die Ordners der jeweiligen DE-Domaines, bei dem wir der
DENIC eine Falle gestellt haben. Auf der rechten Seite seht man den
ganzen Werbemuell zu einer konkreten DE-Domaine. Diese spezielle
Emailadresse wurde bei der DENIC-Datenbank angegeben und sonst
nirgendswo benutzt.

Ausserdem sind hier noch die Auskunftsklagen und Strafsachen
gegen diverse Spamers, die - um in den Genuss der Strafmilderung kommen
zu koennen - es selbst zugegeben haben, wie exakt genau sie bei der
Emailadressensammlung vorgegangen sind und welche Software diese benutzt
haben und wo man diese erhaeltlich ist. Sie saugen das ab ohne die
WHOIS-Nutzungsbedingungen zu beachten und die DENIC schaut trotz
Kenntnis und trotz der vom 15.10.2004 erfolgten Abmahnung tatenlos zu.
Es hat weiterabgesaugt zu werden. Es hat weiter gespamt zu werden. Dank
der DENIC.

Aus diesem Grunde - weil ich das aus dieser Perspektive (s.
Screenshoot) nicht mehr kontrollieren kann - hat die DENIC mir
gegenueber Auskunft darueber abzugeben, an wen alles sie die Daten
weitergibt. Ich kann dann von jedem einzelnen von meinem Widerrufsrecht
vollumfaenglich Gebrauch machen. Bis dahin bleiben die meisten
Emailadressen in der DENIC-Datenbank gesperrt. Basta. Mit jeder
Loeschungsandrohung der DENIC erfolgt automatisch ein Strafantrag wegen
Noetigung. Bis jetzt sind das 24 Stueck. Amen.

Die DENIC loggt das auch, an wen sie die Daten weitergibt und
hat hierzu ein LOG-File. Das muss sie ebenfalls noch herausruecken, weil
man daraus den Schadenersatzanspruch mit konkreten Zahlen in Euro
beziffern kann. Die Verbreitung der Daten an Spamers ist der DENIC nicht
erlaubt. Ich habe ein berechtigtes Rechtsschutzbeduerfnis, dass all
dieses fucking WHOIS-Datenbankabsaugerei und DENIC'sches WHOIS-Feeding
zu unterlassen ist, sowie dass ich zu jederzeit vom BDSG-Widerrufsrecht
- Verbreitung der Daten an Spamers - Gebrauch machen kann, ohne dass
eine DE-Domaine von der DENIC gekuendigt wird.

Im uebrigen hat Fr. Mayrhofer bereits schon sehr schoen darauf
hingewiesen, dass bezueglich der Daten auf DENIC

"...Das EU-Datenschutzrecht erlaubt die Weitergabe
solcher Daten an Drittstaaten nur, wenn das Land
einen angemessenen Schutz persönlicher Daten
nachweisen kann. Dies ist nach Ansicht europäischer
Datenschützer nicht der Fall..."
vgl. http://www.denic.de/xml/mailarchiv/public-l/msg03753.xml

nicht dorthin verbreitet werden duerfen.

Wie die DENIC _dieses_ Problem loest, ist mir ebenfalls wurscht.
Wenn Drittlaender sich nicht an den EU-Datenschutz halten, muss die
DENIC das Problem mit der Verbreitung dieser Daten selbst loesen.

whois.denic
deny nicht-EU
allow EU

Und mit dem Internationalen Datenschutzrecht haben wir noch gar
nicht einmal angefangen. Es warten zahlreiche Kalibers auf die DENIC,
schwere Geschuetze die spielend leicht gegen die DENIC eingesetzt werden
koennen. Sie geht den Bach runter.

Kuendigen darf sie jedenfalls keine DE-Domaine, auch wenn Sie
auf die DENIC-AGB pocht. Und mit diesem Druckmittel uns strafbar zu
noetigen, das darf die DENIC schon gleich 2mal nicht, Beweis:

§ 240 StGB "Nötigung"
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig [..] durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer
Handlung, [..] nötigt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die [..] Androhung
des Übels zu dem angestrebten Zweck als
verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,
wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung
nötigt,..

Ich erhalte zahlreiche Spams, die eine sexuelle Noetigung
darstellen und strafbar sind. Viagra, Schlampen ficken, Vater vögelt 2
Töchter und ich habe das anzugucken (was ich natuerlich nicht tue),
Brustvergrösserungen auf Cup DD, Schwanzverlängerung, Arschfaustfick,
etc.., zumal sich darunter auch rassistische Volksverhetzungen darunter
befinden. Zum Beispiel, ich soll als Weisser hier dunkelfarbige Damen
auspeitschen und durchbumsen, weil man es gerade mit denen machen kann.
Bei den hellhaeutigen Damen geht das nicht. Also betreibt man
Volksverhetzungen gegenueber bestimmte Hautfarben. Das sind fuer mich
solche Arschloecher.

Ich kann auch von gut Glueck reden, dass meine Frau Bescheid
weiss, woher dieser Spam kommt und wie das mit der DENIC'schen
Fuetterung an die Spamers funktioniert. Die DENIC hat auch
diesbezueglich Glueck, dass ich eine so verstaendnissvolle Frau habe und
sie nicht gleich wegen der DENIC die Scheidung einreicht. Ansonsten wird
die DENIC auch diesbezueglich schadenersatzpflichtig, weil sie die
Scheidung verursacht hat. Sie waere im uebrigen beinahe nach Frankfurt
zur DENIC geflogen und haette sich die DNEIC-Tussi Dolderer
vorgeknoepft, die fuer all diese Datenschutzsrechtsverletzungen
verantwortlich ist. Dolderer wurde schon als Oberschlampe bezeichnet,
weil sie all diese Schlampereien an Porno-Spam zulaesst und ihre offenen
Scheunentore fuer Spamers weiter offenlaesst. Irgendwie ist das auch wie
in der Zuhaelter-Branche: Einer fuettert und die anderen haben es ueber
sich ergehen zu lassen.

Jedenfalls, mit solchen Scheiss werden meine Postfaecher
zugemuellt und ich habe Probleme, die eigentlichen und richtigen Emails
von meinen Freunden und Verwandten zu lesen. Die DENIC droht mit der
Loeschung des gesamten Domainnamens, was als ein empfindliches Uebel zu
verstehen ist. Lt. der DENIC-AGB habe weiterhin sexuell genoetigt zu
werden.

Also weiter Viagra, Schlampen ficken, Vater vögelt 2 Töchter und
ich habe das anzugucken (was ich nicht tue), Brustvergrösserungen,
Schwanzverlängerung, Arschfaustfick, etc., weil die DENIC mich per ihrer
DENIC-AGB hierzu zwingt und ich vom BDSG-Widerrufsrecht gegenueber der
DENIC nicht Gebrauch machen darf. Ich werde ja ansonsten gekuendigt.

Bei einigen Sachen bin ich mal nachgegangen, woher der Spamer
eigentlich ueberhaupt herkommt. Einer kam aus Tunesien. Es ist mir nicht
moeglich, vom BDSG-Widerrufsrecht gegenueber einer Person aus Tunesien
Gebrauch machen zu koennen. Die DENIC fuettert diese Daten aber auch an
die Laender, die nicht Mitglied in der EU ist. Also muss man sich die
Quelle (=DENIC) vorknoepfen.

Von daher ist auch diese WHOIS-Abfrage schon von Haus aus
rechtswidrig und verstoesst gegen das EU-Datenschutzrecht. Das
EU-Datenschutzrecht erlaubt einem Registranten sogar z.B. folgende
WHOIS-Ausgaben:

domainname: irgendeinedomaine.de
registrant: keine Angaben gem. EU-Datenschutzrecht
admin-c: keine Angaben gem. EU-Datenschutzrecht
tech-c: keine Angaben gem. EU-Datenschutzrecht
zone-c: keine Angaben gem. EU-Datenschutzrecht
Email: keine Angaben gem. EU-Datenschutzrecht

Die Daten sind nur dem DENIC-Mitglied fuer reine
Abrechnungszwecke bekannt und duerfen an niemanden weitergegeben werden
- ausser an die Behoerden (z.B. bei Straftaten). Darueber darf sich die
DENIC nicht hinwegsetzen.

Lauter Rechtsverletzer und Straftaeter bei der DENIC, die die
Monopolstellung missbrauchen. Und wenn sich einer querstellt, noetigt
die DENIC mit Kuendigungen der DE-Domaines. 24 Stueck.

Ich habe es aussergerichtlich bei der DENIC versucht
Ich bin der DENIC 1,5 Jahre hinterhergelaufen.
Ich habe bei der DENIC rumgeschleimt.
Ich habe die DENIC zusammengeschissen.
Ich habe die DENIC abgemahnt.
Ich habe die DENIC angezeigt.

Ich mache in Sachen "Antispam ./. Spam" echte Action. Was tun
andere Listenteilnehmer ausser nur noergeln? Sollen die doch bei jedem
Spam einfach zur naechsten Polizeidienststelle gehen und die DENIC
anzeigen. Es gibt sogar einfache Onlineformulare diverser PIs und man
braucht nur dort hinzusurfen. Es genuegt ein einziger Pornospam. Sie hat
laengstens Kenntnis darueber und foerdet das weiterhin.

Die DENIC macht was sie will. Wer nicht hoeren will, muss
fuehlen. Die DENIC wird von Richtern auf den Gerichten gekillt. Marke
WEBSPACE gekillt. Marke EXPLORER gekillt. Und die DENIC kriegen wir
auch. Das ist kein Kaliber fuer uns, weil uns einfach unsere Rechte
zustehen.

Aber ich wiederhole mich nur, also lassen wir es gut sein und
berichten wir der Oeffentlichkeit in dem neuen AntiDENIC-Onlinemagazin,
Art. 5 GG. Eines nach dem anderen. Hetzen Paparazzi auf die DENIC, die
Fotos schiessen und die das Saus und Braus-Leben mit all den
Liegestuehlen und Barkeepers dokumentieren. Und das weltweit
veroeffentlichen. Und der DENIC-Aufsichtrat, der die DENIC ueberwacht,
zu dem gibt es nichts mehr hinzufuegen. Da schaut man offenbar auch nur
tatenlos zu und blafaselt nur rum. Der einzige, der hier vom
DENIC-Aufsichtsrat hier ist, das ist Elmar Knipp. Aber eben nur als
Privatperson. Man sollte Elmar Knipp ganz schnell zum Vorstand des
DENIC-Aufsichtrat waehlen. Der tut wenigstens a bisserl was zu Gunsten
aller Domainregistranten. Den anderen interessiert die Spamerei - aus
wohl reinen eCommerciellen Interessen zum Zwecke des Geldverdienens -
einen Dreck.

Rob Liebwein





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