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public-l - Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois


Chronological Thread 
  • From: "Klaus J. Koch" <DENIC-l AT kec.biz>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 1) E-Mail-Adressen im DENIC-Whois
  • Date: Tue, 19 Oct 2004 08:45:27 +0200
  • Organization: K E C


Rob Liebwein schrieb:

Ist die Angabe von E-Mail-Adressen im DENIC-Whois
rechtswidrig?


Sabine Dolderer/Denic wrote:

Die Angabe von eMail-Adressen im DENIC whois ist verbindlich bei tech-c
und zone-c und dient der direkten Kontaktaufnahme bei technischen
Problemen und ist insoweit zur Verwaltung der Domain notwendig.


Als RFC'ler sage ich:
Die konkrete Regelung hierzu fuer gerade diesen Zweck "bei
technischen Problemen" findet sich bereits schon lange fest in den
einschlaegigen RFCs wieder.

POSTMASTER SMTP [RFC821], [RFC822]
HOSTMASTER DNS [RFC1033-RFC1035]
USENET NNTP [RFC977]
NEWS NNTP Synonym for USENET
WEBMASTER HTTP [RFC 2068]
WWW HTTP Synonym for WEBMASTER
UUCP UUCP [RFC976]
FTP FTP [RFC959]
TROUBLE
ABUSE
LIST...

Also, http AT domainname.xyz bei HTTP-Stoerungen,
ftp AT domainname.xyz bei FTP-Stoerungen, hostmaster fuer DNS,
postmaster AT domainname.xyz, usw. Ich verweise hierzu auf die
Zusammenfassung unter der RFC 2142 "Mailbox Names for Common Services,
Roles and Functions" v. 05/1997, siehe
ftp://ftp.denic.de/pub/rfc/rfc2142.txt


aha,

du bist also gegen die Angabe einer individuellen und auswechselbaren email Adresse und für die Einrichtung von über 15 email Adressen, welche bei allen Domains identisch sein soll. Das kann ich nun gar nicht mehr nachvollziehen!

Damit öffnest du Tür und Tor für Spammer! nein Danke, bitte nicht!!!


Als Elektrotechniker sage ich:
Ich bin Registrant, Tech-C, Zone-C und kriege mehr Spam als wie
Stoerungsmeldungen. Falls ich ueberhaupt Stoerungsmeldungen habe. Mein
Laden laeuft sauber und Stoerungen bemerke ich selbst ohne dass ich die
Mamma DENIC mit deren Emailadressen-Veroeffentlichung brauche. Es ist im
uebrigen auch meine Technik und nicht die der DENIC. Da die DENIC nicht
mein Vormundschaftsgericht ist, ist die Veroeffentlichung rechtswidrig,
wenn ich vom BDSG-Widerrufsrecht Gebrauch machen moechte. Ganz aka
"Mamma, lass die Finger von meinen Emailadressen. Es ist mein Spam. Ich
muss das fressen. Und nicht Du. Und ich muss das bezahlen. Und nicht
Du."


Stimmt so nicht.
Die Adressen könnten auch von anderen Personen benötigt werden welche von einem deiner Systeme gestört werden um dich dann kontaktiert zu können.

...

Hier: Pro Jahr 50.000x Spams und 0x Stoerungsmeldungen. Und
sollte dennoch eine Stoerung kommen, steht
ftp://ftp.denic.de/pub/rfc/rfc2142.txt bereit.


Auch das Spamaufkommen kann ich bei .de Domains nicht bestätigen. Dies ist bei Einträgen von NSI/Verisign so, nicht jedoch bei denic.

...

Gruß
Klaus






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