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public-l - Re[2]: [DENICpublic-l] allgemeine Frage betreffs Domains-Robots

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re[2]: [DENICpublic-l] allgemeine Frage betreffs Domains-Robots


Chronological Thread 
  • From: "P.B." <denic-public-l AT pb4.de>
  • To: "Stephan Koenig" <Denic AT 0800.net>, public-l AT denic.de
  • Subject: Re[2]: [DENICpublic-l] allgemeine Frage betreffs Domains-Robots
  • Date: Fri, 5 Jul 2002 09:19:50 +0200

<Denic AT 0800.net> schrieb am 04.07.2002

>>Oder ein Hinweis an die zustaendige Staatsanwaltschaft?

> Langsam reichts, oder ? Mach Dich erstmal schlau, bevor Du sowas öffentlich
> in den Raum stellst. Wo soll da denn ein Straftatbestand sein ?

Als nicht Jurist kann ich nur vermuten - mir fallen ein: diverse
Regelungen des UWG, u.a. Par. 3, Par. 4, Par. 6c; die
Peisauszeichnungsverordnung; Par. 263 StGB (1) Stichwort:
"Unterdrueckung wahrer Tatsachen", diverse Vorschriften des
BGB (Treu und Glauben, u.a.) und des Handelsrechts; dazu
veroeffentlichte Gerichtsurteile, die das nahe legen, s.u. u.a;
wie gesagt, ich bin in den Gebieten nicht qualifizeriert
- Daher Fragezeichen in meinem Text, und die Idee "Hinweis an
Staatanwaltschaft" hat ja, wenn umgesetzt, nichts weiter zur
Folge, als dass die Frage von kompetenter Seite geprueft wird,
ohne dass derjenige, dem ich antwortete, Geld fuer einen Anwalt /
Gutachter ausgeben muss.

Was soll da " Langsam reichts," vom <Denic AT 0800.net> bedeuten ?
Soll die Ueberpruefung behindert werden ? Jeder Buerger dieses
Landes hat das Recht dazu, solche zu veranlassen.

Bitte im uebrigen zu bedenken, nicht ich beschwere mich oder
erhebe irgeneinen Vorwurf, sondern mein Vorredner (: -Schreiber :)
schreibt, dass man bei dem denic per Unterschrift eine "Katze im
Sack" kaufen muesse. Dass das unzulaessig ist und rueckabgewickelt
werden muss, kann man aber alle paar Wochen wieder den
einschlaegigen Fernseh- und Rundfunk-Magazinen zum Grundthema
"Verbraucherschutz und -Beratung" entnehmen. Sogar die
maechtigen Banken haben im Punkt lediglich _unklarer_ oder
_undeutlicher_ Vertraege immer mal wieder von gerichtswegen einen
auf die Muetze gekriegt, da ging es noch nicht mal darum, einen
Vertrag zu unterschreiben, von dessen Inhalt und Wirkung man erst
nach Unterschriftsleitung Kenntnis erhaelt.

So hat es aber mein Vorredner dargestellt.

Wenn er recht hat, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass diese
Praxis gesetzeskonform sein soll.

Diese Meinung bitte schoen, habe ich und werde sie wohl auch
darstellen duerfen.

Wenn's jetzt wirklich ums schlau machen gehen sollte, dann bitte
ich um Erklaerungen oder Erlaeuterungen, die sich auf sachliche
Fehler oder Irrtuemer bei meinem Vorredner oder mir beziehen -
ohne korrigierenden Input kann und wird sich meine Einschaetzung
wohl kaum aendern.

Danke.
--
P.B.- e-mail: <public-l AT denic.de>







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