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public-l - Re: Antwort: Re: Antwort: Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Antwort: Re: Antwort: Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung


Chronological Thread 
  • From: Besim Karadeniz <besim AT netplanet.org>
  • To: Marcus Graf <m.graf AT firmenwelt.de>
  • Cc: Public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Antwort: Re: Antwort: Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung
  • Date: Wed, 14 Aug 2002 15:03:53 +0200
  • Organization: netpla.net information systems

Hallo Herr Graf,

Marcus Graf wrote:

Das sehe ich nicht so, es handelt sich hier um getrennte Vertragsverhältnisse, die in der Praxis auch oft getrennt gehandhabt werden: Ich habe hier z.B. den Fall, daß ein Kunde aus firmenpolitischen Gründen seine Domain zu einem anderen Provider verlagert hat, aber trotzdem den Webserver bei uns gelassen hat.

Ich denke, in den meisten Fällen wird dies nicht so sein. Wenn ich mir die Vertragswerke der großen Webhoster anschaue, ist die DE-Domain kein gesondertes Vertragswerk, sondern im Produkt inbegriffen. Viele Zustimmungsformulare (da fällt mir 1&1 ein) haben ganz unten zusätzlich noch eine kleine Zeile, die der Kunde ankreuzen kann und damit pauschal seinen Vertrag mit seinem alten Provider auflöst.

Ich wüßte auch keinen triftigen Grund, wieso ich noch mehr Aufwand durch ein zusätzliches Formular beim Vertragsabschluß zwischen mir und meinem Kunden für einen Subvertrag zwischen DENIC und Kunde aufwenden sollte, der mir letztendlich keinen Vorteil bringt.


Der Vertrag für das Webhosting ist von der Domain völlig unabhängig. Wir haben hier auch Kunden, für die wie das Webhosting und andere Dienste machen, und die ihre .com Domain bei NS haben.

Wie gesagt, solche Fälle haben wir auch, dies sind jedoch meines Erachtens nach Ausnahmefälle. Es macht technisch wenig Sinn, wenn eine Domain bei einem anderen Provider liegen soll.


Einer unserer Kunden hat vor einiger Zeit zu einem anderen Provider gewechselt. Er hat dort den Auftrag ausgefüllt und sich um nichts weiter gekümmert.

Diesen Eindruck machen leider inzwischen viele Zustimmungsformulare von Providern, insbesonders der großen Webhoster, für die der Einzug einer bestehenden Domain per KK ein Verwaltungsakt ist.


Der andere Provider hat den Auftrag direkt an das DeNIC-Mitglied weitergegeben, über das wir die Domain angemeldet hatten. (Von uns wußte er natürlich nichts und bei der Abfrage der Domaindaten hat er das DeNIC-Mitglied herausgefunden.)

Wo bekommt man bei einer öffentlichen Abfrage die Information, bei welchem DENIC-Mitglied die Domain registriert ist? Ich dachte immer bisher, dass dies Angaben sind, die nur DENIC-intern bekannt sind.


Wir haben dann von unserer Seite dem Kunden zum Monatsende gekündigt und den Zeitraum ganz normal berechnet. Es gab zwar etwas Gebrummel aber er hat bezahlt :-)

Dann habt ihr Glück gehabt, so wie wir das bisher auch hatten. Trotzdem ist das alles mehr oder weniger ein grauzönlicher Bereich, der ruhig etwas mehr Klärung bedarf. Denn ansonsten fallen mir langsam die Argumente gegenüber meinem Chef weg, wieso wir weiterhin DE-Domains registrieren sollen, wenn wir im Zweifelsfalle nur Nachteile haben.

Grüße,
Besim

--
Besim Karadeniz >> besim AT netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
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--- Thomas Kausch, ZDF heute nacht






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