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public-l - Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Daniel Roesen <dr AT cluenet.de>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Mon, 30 Aug 2004 10:24:39 +0200


Guten Tag,

> > Genau das wird der springende Punkt sein - während des Wochenendes
kann
> > man unkompliziert viele Dinge zack-zack erledigen, für die man unter
der
> > Woche juristische Absicherung bräuchte. Vermutlich hätten die
> > deNIC-Justitiare für diese "Rückabwicklung" drei Dutzend Formulare
benötigt.

Durchaus nicht. Was soll denn dieses alberne lawyer-bashing?

> Aber die rechtliche Grundlage fuer die Rueckabwicklung waere schon
> interessant. Nach den oeffentlich verfuegbaren "Informationen" lief
> ja ein ganz normaler KK und Inhaberwechsel ab. Ob das nun im Sinne
> des vorigen Eigentuemers war oder nicht obligt nicht der DENIC zu
> beuteilen (geschweigedenn dann technische Fakten zu schaffen).

Da irren Sie. Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und eine
unrechtmäßige (i. e. ohne Zustimmung des Inhabers erfolgende) Änderung der
bei DENIC registrierten Daten ändert an der materiellen Rechtslage nichts,
bewirkt also _keine_ Änderung des Inhabers. Das ist so ähnlich wie beim
Grundbuch: Sie können zwar nachts ins Grundbuchamt einbrechen und dort,
sagen wir, das Grundbuchblatt fürs Bundeskanzleramt so manipulieren, daß
Sie als Eigentümer eingetragen sind - aber das ändert überhaupt nichts
daran, daß die Bundesrepublik Eigentümerin ist, und es wird einfach das
Grundbuchblatt wieder korrigiert. Und exakt eine solche Korrektur der
DENIC-Datenbank kann selbstverständlich auch DENIC vornehmen.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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