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public-l - [DENICpublic-l] Re: Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Re: Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Peter Backes <rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Re: Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 13:39:32 +0200
  • Organization: PLASMA


Hallo,

On 19 Sep 2004 at 03:29, Rob Liebwein wrote:

> Auch der YAHOO-Geschaeftsleiter Herr Ritter ist nicht mehr per Email
> erreichbar, weil die DENIC u.a. auch an den DNS-Zeilen gefummelt hat.

Wenn Du diesem Herrn Ritter irgendwelche Garantieen gegeben hast ohne
Beachtung der DENIC-Richtlinien, nach denen das DENIC durchaus in
diesem Fall zu diesem Vorgehen berechtigt sein kann, dann bist Du das
selbst schuld.

> Stellt die DENIC jetzt mit sofortiger Wirkung den Original-Datensatz,
> eventuali die Original-DNS-Zeilen (frankfurt.interrob.net 62.26.219.110
> und lasvegas.interrob.us 62.26.112.5) mit sofortiger Wirkung wieder her?
>
> JA oder NEIN?

Offenbar NEIN, solange das DENIC davon überzeugt ist, dass die
rechtskräftige Entscheidung zu ungunsten des alten Domaininhabers,
die ihm vorliegt, nicht gefälscht ist. Aber ich spreche nicht für das
DENIC, das ist meine persönliche Sicht der Dinge.

> § 2 Aufgaben DENICs
> (2) DENIC prüft zu keinem Zeitpunkt,
>
> [...] DENIC gegen ihre eigene AGB verstoesst?

"zu *KEINEM* Zeitpunkt", abgesehen davon, dass ich

On 19 Sep 2004 at 03:40, Rob Liebwein wrote:

> aus aktuellem Anlass moechte man gerne mit ein paar .DE-Domainnamen zu
> einer anderen Vergabe- und Verwaltungsstelle als wie die DENIC gehen.

Ich weiß nicht, ob Dir das bekannt ist, aber technisch gesehen hat
bei allen existierenden DNS-Server-Implementierungen jeder Domainname
genau einen primären Nameserver. Das gilt für .de genauso wie bei
.com. Auch bei .com-Domains gibt es jemanden, der diesen primären
Nameserver betreibt und die Zone .com generiert. Das DENIC tut nichts
anderes für .de. Die Analogie zu 'Verwaltungsstelle' ist eher DENIC-
Mitglied, und es steht Dir natürlich offen, das jederzeit zu wechseln
oder selbst eins zu werden, wenn Du die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllst. Klar gibt es auch Unterschiede zum .com-
System und man kann hier nicht alles 1:1 vergleichen.

Welche Wahl hatten denn die ehemaligen nic.ritter.de-Kunden, wenn sie
zu einer anderen Vergabe- und Verwaltungsstelle als wie dem
nic.ritter.de gehen wollten?

On 19 Sep 2004 at 3:42, Rob Liebwein wrote:

> § 303a
> Datenveränderung
> (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt,
> unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
> Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
> (2) Der Versuch ist strafbar.

Ja, das ist richtig. Allerdings war das Löschen, Unterdrücken,
Unbrauchbar machen oder Verändern hier nicht rechtswidrig (was ja
eine Voraussetzung für (1) ist), weil es offenbar eine rechtskräftige
Gerichtsentscheidung gab und die DENIC-Richtlinien, die Du beim
Registrieren einer Domain akzeptierst, dem DENIC genau die
Verfahrensweisen erlauben, die hier erfolgt sind. Deshalb liegt auch
kein Verstoß vor.

On 19 Sep 2004 at 3:42, Rob Liebwein wrote:

> Fuer 14:00 Uhr ist eine Notkonferenz der NIC.RITTER.DE
> festgelegt. Herr Keaver muss hier eigens mit dem Hubschrauber
> eingeflogen werden, weil die DENIC an dem Datensatz rumgespielt hat.

*prust*

> Sie haben das offenbar nicht verstanden, dass Ihr Arbeitsplatz
> gefaehrdet ist.

ROTFL

> Ich nehme diesen Vorfall auch zum Anlass dazu, dass geprueft
> wird, ob denn die DENIC eine Unterlassungsverpflichtungserklaerung inkl.
> Vertragsstrafe zu saemtlichen anderen Domainnamen abzugeben hat.

Bitte tu das endlich anstatt Deine Zeit weiter auf dieser Liste zu
verschwenden ... Ohne etwas rechtskräftiges schriftliches denke ich
wirst Du die Domain nicht zurückbekommen, nachdem wie die Lage hier
bisher beschrieben wurde.

> Nein. Ausserdem wurden die konkreten DISPUTE-Papiere bis heute
> nicht vorgelegt. Die DENIC hat heimlich den Datensatz zum Domainnamen
> gedisputet. Abgesehen davon ist das sowieso wurscht, weil die DENIC
> sowieso absolut kein Recht hat, hier Amtshandlungen vorzunehmen, die nur
> von einem Verfuegungsgericht vorgenommen werden darf

Das DENIC kann mit seinen Datensätzen ja wohl mal grundsätzlich
machen, was es will, solange sie sich in ihren Richtlinien da nicht
selbst gegenüber den Domaineigentümern einschränken. Wenn Dir die
Richtlinien nicht gefallen, steht es Dir immer frei, *keine* .de-
Domain zu registrieren.

On 19 Sep 2004 at 00:38, Rob Liebwein wrote:

> § 132 StGB - Amtsanmaßung
> Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder
> eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes
> vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
> mit Geldstrafe bestraft.

Da ja nun offenbar das DENIC nichts getan hat, was nur ein
Verwaltungsgericht tun darf, liegt wohl kaum eine Straftat vor.

On 19 Sep 2004 at 06:41, Rob Liebwein wrote:

> Von der kartellrechtlichen Problematik noch ganz zu schweigen,
> weil es sich m.E. mit der DENIC um eine ganz klare Monopolstellung
> handelt.

Wie sieht es mit nic.ritter.de aus, das mutmaßlich einmal existiert
hat? Handelte es sich da etwa nicht um eine ganz klare
Monopolstellung?

So sehe ich die ganze Sache. Könnte natürlich sein, dass ich in
einzelnen Punkten falsch liege.

--
Peter 'Rattacresh' Backes, rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE






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