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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking

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Re: [DENICpublic-l] Re: Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: "Klaus J. Koch" <Klaus.Koch AT kec.biz>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 11:38:16 +0200
  • Organization: K E C


Rob Liebwein schrieb:

Hallo Herr Strohbach,

Joachim Strohbach/DENIC wrote:

ich habe in meiner Mail gestern schon geschrieben, dass der Domainvertrag
von uns aufgrund der Vorlage eines rechtskräftigen Urteils gem. § 7 Abs. 3
lit c unserer Domainbedingungen fristlos gekündigt wurde.


Ich schlage vor, bevor hier weiter spekuliert wird, legen Sie
mir doch bitte dieses angebliche rechtskraeftige Entscheidung vor. Es
ist weder mir noch der NIC.RITTER.DE bekannt, dass die DENIC verklagt
worden ist und es hierzu eine rechtskraeftige Entscheidung gibt. Gegen
mich oder gegen die NIC.RITTER.DE gibt es jedenfalls keine
rechtskraeftige Entscheidung, zumal auch keine fristlose Kuendigung
vorliegt.

Also einige Urteile gibt es da wohl, es geht jedenfalls, wie schon spekuliert wurde, um einen Markenstreit:

1.)
LG München, Urteil vom 17. Oktober 2001, AZ: 1 HKO 1417/01
http://www.aufrecht.de/index.php?id=3058

"I. Der Beklagte wird verurteilt, die Internet-Domain "ritter.de" auf die Klägerin zu übertragen und die Umschreibung auf die Klägerin gegenüber der DENIC (Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main) zuzustimmen."

2.)
OLG München, Urteil vom 5. Dezember 2002, AZ: 6 U 5770/01
http://www.aufrecht.de/index.php?id=3063
"1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I 1 HK 0 1417/01 vom 17.10.2001 wird zurückgewiesen."

3.)
http://www.aufrecht.de/index.php?id=3056
BGH, Beschluss vom 4. März 2004, I ZR 50/03
"Der Antrag der Beklagten, ihr für die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und die Rechtsanwälte beizuordnen, wird abgelehnt, weil die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet."


Was ist danach passiert?
Wurde das "Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens" durchgeführt?
Ist das Urteil vom 5. Dezember 2002 nun rechtskräftig?
Hat da jemand mehr Infos?


Gruß
Klaus








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