Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 07:49:51 -0700


Hallo Frau Dolderer,

Sabine Dolderer/Denic wrote:
> und nur bei Vorlage eines Rechtskraftvermerks auf einem Urteil
> die Domain entsprechend den Registrierungsbedingungen
> kündigt

In diesem Thread habe ich Ihnen bereits den § 7 Abs. 2 Ziff. c
der DENIC-AGB zerlegt und Ihnen vorgefuehrt und schluessig vorgetragen,
dass Eure selbsternannte und selbstaufgestellte Klausel zu diesem Punkt
nichtig ist. Sie koennen sich also nicht darauf berufen und das als
"Ausrede" nehmen.

Sie muessen das begreifen, dass die DENIC kein
Vollstreckungsgericht ist. Sie haben das auch zu begreifen, dass Sie
auch keine Vollstreckungs-Richterin sind. Sie sind gar nichts von
irgendeiner Art einer oeffentlichen Gewalt (ich auch nicht). Also haben
Sie davon Abstand zu nehmen, insbesondere dann, wenn Sie gerade nicht
Verfahrensbeteiligte sind. Tun Sie aber nicht. Datensatz einfach ohne
Vorwarnung, ohne Zustimmung und ohne irgendetwas veraendern, naemlich so
veraendern, dass saemtliche Ritters nicht mehr erreichbar sind.

Wenn Sie das immer noch nicht begriffen haben, worum es hier
eigentlich geht, dann sollte Ihnen das einfach ein rechtskraeftiges
Strafsache-Urteil vorfuehren. Auch die beruehmte Marke RITTER-Sport
(Schokolade) ist nicht mehr unter der http://www.ritter.de erreichbar.
Moechte denn die DENIC eine Abmahnung von der RITTER-Sport auf Basis
eines Streitwerts von 4 Millionen Euro? Was meinen Sie, was denn bei der
NIC.RITTER.DE los ist?

Der derzeitige Datensatz verletzt saemtliche nur erdenkliche
Namensrechte, saemtliche Kennzeichenrechte saemtlicher
Kennzeicheninhabers. Dank der DENIC geht der gesamte Verkehr, sei es
HTTP, FTP und vor allem elektronische Post nicht dorthin, wo das
hingehoert. Ich verweise hierzu auch auf § 143 MarkenG, vgl.
http://www.markeng.de/par143 Normalerweise muessten Sie jetzt eine
fristlose Kuendigung gegenuber dem derzeitigen Registranten aussprechen,
damit Sie aus dem Schneider sind. Und anschliessend die Domaine wieder
auf die NIC.RITTER.DE uebertragen. Tun Sie das.

Sie vorwegnehmen die Entscheidungen der Verfassungsgerichte und
die der Vollstreckungsgerichte.

Und: Das ist ein Problem des beklagten Providers mit seinen Hin-
und Herpendeln zwischen den Verfassungsgerichten und den
Vollstreckungsgerichten, gerade doch wo der Provider noch niemals
Inhaber des Domainnamens gewesen ist und der diesen Klage-Unsinn selbst
flicken muss waehrend die DENIC tatenlos zusieht.

Mit mir und der NIC.RITTER.DE hat das jedenfalls nichts zu tun.

Mit freundlichen Gruessen
Rob Liebwein





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page