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public-l - Re: [DENICpublic-l] Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 07:45:53 -0700


Hallo Frau Dolderer,

Sabine Dolderer/Denic wrote:
> Hier irren Sie, diese Vorgehensweise DENICs wurde vom BGH
> in seinem Urteil in der Sache ambiente.de ausdrücklich bestätigt
> http://www.denic.de/media/pdf/urteile/ambiente-BGH.pdf

Sie koennen die Sache "ambiente.de" nicht heranziehen und damit
vergleichen anfangen, weil in diesem Verfahren die DENIC als Beklagte
Verfahrensbeteiligte(!) war, vgl.
http://www.denic.de/media/pdf/urteile/ambiente-BGH.pdf Das muesste Ihnen
doch selbst bestens bekannt sein. Ausserdem ist diese Entscheidung
laengstens veraltert (stammt von 1999) und die DENIC hat
zwischenzeitlich mehrfach die AGB geaendert.

Bei saemtlichen Faellen, bei denen es um den Domainnamen
RITTER.DE gegangen ist (LG Darmstadt, OLG Frankfurt, LG Bochum, LG
Muenchen, OLG Muenchen, BGH, BayVerfGH, BVerfGH, EuG/EuGH, ja der liebe
Prozesshansel klagt in ganz Deutschland) war die DENIC noch kein
einziges Mal Verfahrensbeteiligte. Was jetzt hier wieder bei Ihnen bei
der DENIC vorliegen soll, davon ist mir noch nichts bekannt. Das wird
sicherlich zur Klaerung gebracht werden. Bis zur endgueltigen Klaerung
insbesondere auch bis zur endgueltigen Entscheidung der
Verfassungsgerichte sind zumindestens zum Zwecke einer
Schadensbegrenzung die Original-DNS wiederherzustellen.

> Es kann ja auch nicht sein, dass DENIC jedes mal, wenn bereits ein
> rechtskräftiges Urteil gegen den Domaininhaber vorliegt, auf
> Vollstreckung verklagt werden muss.

Dann muss ein Klaeger das halt anders klagen, hilfsweise bei der
Vollstreckung die DENIC zu einer Verfahrensbeteiligten machen, weil sie
im Hauptsacheverfahren nicht Beklagte gewesen ist. Insofern fuer die
DENIC dann Kosten entstehen, ist auch darueber beim
Vollstreckungsgericht zu entscheiden, wer die Kosten traegt (m.E.
derjenige, der das Vollstreckungsverfahren verliert). Das kostet der
DENIC praktisch regelmaessig keinen Cent.

Aber von Seitens der DENIC die Entscheidungen der beiden
Verfassungsgerichte und der Vollstreckungsgerichte einfach uebergehen,
weil man selbst nicht Verfahrensbeteiligter ist, das geht entschieden zu
weit. Da hilft keine "ambiente.de" mehr. Da hilft nur noch eine gute
Versicherung. 6.000 Ritters sind nicht mehr erreichbar. Hammerhart.

Mit freundlichen Gruessen
Rob Liebwein





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