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Subject: Public DENIC mailinglist
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- From: Peter Backes <rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE>
- To: public-l AT denic.de
- Subject: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile
- Date: Sun, 19 Sep 2004 22:34:52 +0200
- Organization: PLASMA
Hallo,
On 19 Sep 2004 at 12:28, Rob Liebwein wrote:
> > Soweit ich das richtig sehe, steht das DENIC auf deutschem
> > Hoheitsgebiet und ist daher nicht an US-Recht gebunden.
> Das ist richtig. Es gibt aber nicht nur reine deutsche
> Registranten, sondern auch auch Registranten von .DE-Domainnamen, die
> den Sitz in den USA haben. Dann gilt US-Recht.
Für den Registranten. Interessiert also das DENIC wenig.
> Insofern muss der Domainregistrant einer .DE nicht einmal US-Buerger
> sein.
Das ist korrekt, auch z.B. Deutsche können eine .de-Domain
registrieren. Für die gilt dann allerdings kein US-Recht.
> > Genau so ist es. Natürlich würde ich mich ärgern, das Verfahren
> > verloren zu haben.
> Na, Du bist aber nicht verklagt. Das ist der Unterschied. Ein
> Verfahren gegen den Domaininhaber XG8.DE hat es aber nicht gegeben.
> Verklagt wurde nur Dein Provider. Und von dort kriegst Du auch nicht
> alle Infos ueber den aktuellen Stand mit. Du denkst Dir einfach
> manchmal, mir kanns eh egal sein, die Sache kann gar nicht vollstreckt
> werden. Die DENIC wirds denen dann schon irgendwann mal sagen. Die von
> der DENIC sind ja nicht doof. Oder so aehnlich. Und ploetzlich wird die
> DENIC taetig und spielt an Deinem Datensatz rum.
Offensichtlich befand sich die Domain ritter.de irgendwann einmal in
Händen des verklagten Providers:
: Erst in zeitlichem Zusammenhang mit der am 28.2.2000
: ausgesprochenen Kündigung habe die Klägerin bemerkt, dass
: als Domaininhaberin die Firma MueTec eingetragen gewesen
: sei. Sie habe mit dieser wegen einer Übertragung der Domain
: Kontakt aufgenommen und auch einen Wait-Antrag gestellt,
: jedoch sei der Beklagte ihr zuvorgekommen, indem er
: am 13.2.2000 die Umschreibung der Domain auf sich
: veranlasst habe.
(http://www.aufrecht.de/index.php?id=3058)
Es wurde also ganz klar korrekt der damalige Domaininhaber verklagt.
Ob und ggfs. warum der Kläger damals einen Dispute-Eintrag erwirkt
hat sowie ob und ggfs. warum die Domain zwischenzeitlich den Besitzer
gewechselt hat kann ich nicht sagen. Ich möchte auch nicht
spekulieren ob Du gegebenenfalls selbst der Provider warst (aus den
Urteilen lässt sich nichts herauslesen, es ist nur die Rede von einem
"Unterprovider des Beklagten, einem Herrn L...") und trotzdem
rechtlich konstruieren kannst, dass Du, wenn Du in der Funktion des
Providers verklagt wirst, dies nicht als Klage gegen Dich in der
Funktion des Domaineigentümers gewertet werden darf. Dafür reichen
meine nicht vorhandenen juristischen Kenntnisse einfach nicht aus.
Bezüglich xg8.de war ich jedenfalls schon immer Domaineigentümer und
habe auch noch nie irgendwelche Rechte daran abgetreten, die
eventuell missverstanden werden könnten oder eventuell in Verträgen
falsch aufgeführt sein könnten, insbesonders nicht im Zusammenhang
mit Domainsharingdiensten. Also denke ich nicht, dass ähnliche
Probleme mich jemals betreffen werden. Keiner der Provider, die
bisher die Domain betreut haben, war außerdem zu irgendeiner Zeit als
Domaineigentümer eingetragen.
> > Das DENIC hat nicht ohne Gründe gehandelt, es liegt ihm ein
> > rechtskräftiges Urteil vor.
>
> Ja, welches denn bitteschoen? Ok, werden das noch erfahren. Muss
> erst mal warten, bis die Rechtsabteilung vom Biergarten oder Wiesn
> zurueck ist. Das ist bei Domain-Hijacking sowas von unprofessionell.
Joachim Strohbach hat Dir doch gesagt, dass Du morgen mit der
Rechtsabteilung darüber sprechen kannst. Ich denke, die werden Dir
schon genau sagen, um welches Urteil es geht. Ich persönlich
spekuliere, dass es sich um etwas im Zusammenhang mit dem oben
zitierten handelt.
--
Peter 'Rattacresh' Backes, rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE
- Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c, (continued)
- Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c, Frank Loewe, 09/22/2004
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- Mailing-Liste vs Forum (war Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c), Andreas Borchert, 09/23/2004
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- Re: [DENICpublic-l] Re: Mailing-Liste vs Forum, Frank Bergknecht, 09/23/2004
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