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public-l - Re: [DENICpublic-l] Dispute ganz allgemein

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Dispute ganz allgemein


Chronological Thread 
  • From: Joachim Strohbach/DENIC <strohbach AT denic.de>
  • To: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Dispute ganz allgemein
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 18:04:14 +0200


Hallo,

owner-public-l AT denic.de schrieb am 19.09.2004 17:40:55:

> Joachim Strohbach schrieb:

> > Rob Liebwein schrieb:
> >
> >> 1. Wann exakt ist der DISPUTE eingegangen?
> >> 2. Wann exakt ist die Verlaengerung zum DISPUTE eingegangen?
> >
> > Der DISPUTE selber ist doch Angelegenheit des
> > DISPUTE-Inhabers. Für was brauchen Sie dazu solche
> > Angaben, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sind?

> Mal völlig losgelöst vom vorliegenden Fall:

> Ein Dispute greift unstrittig in
> die Rechte des Domain-Inhabers ein:

> http://www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/index.html#section_87

> Zwar nicht die Öffentlichkeit (whois), wohl aber der
> Domain-Inhaber und/oder dessen Admin-C sollten daher
> _selbstverständlich_ unverzüglich und unaufgefordert vom
> DENIC (als Entscheider und Verwalter von Dispute-Einträgen)
> über den Eintrag und natürlich auch über dessen Veranlasser
> informiert werden, um nötigenfalls selbst rechtliche
> Schritte gegen diese Rechteeinschränkung einleiten
> zu können.

ich bin nicht unser Jurist und denke, er kann das sicher besser erläutern:
DENIC kann und wird nicht beurteilen, wer die besseren Rechte an einer
Domain hat, und verhält sich deshalb auch neutral. Würde der jetztige
Domaininhaber informiert werden, hätte der DISPUTE-Antragsteller teilweise
weniger Möglichkeiten, z.B. bei EVs, denn der Domaininhaber könnte ggf.
vorher reagieren. Hier wäre eine Einmischung in solche Auseinandersetzung
nicht sehr vorteilhaft.

> Das schließt natürlich nicht aus, daß es im Falle eines
> Disputes auch Ansprüche gegen das DENIC geben könnte,
> zumal man dort nach eigenen Angaben die Berechtigung
> des Dispute-Stellers inhaltlich prüft:

> http://www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/index.html#section_86

Aber auch gegen einen Domaininhaber, der durch DISPUTE nachgerückt ist,
läßt sich vorgehen, wenn man meint, dass man bessere Rechte an der Domain
hat als dieser.

Viele Grüße
Joachim





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