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public-l - Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 03:04:24 -0700


Hallo Herr Strohbach,

Joachim Strohbach/DENIC wrote:
> vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Ich würde es eigentlich schätzen, dass
> eine "persönlich" geschriebene EMail, und das waren die von Ihnen unten
> zitierten Auszüge, erst nach Rücksprache mit dem Betroffenen auf
> öffentlichen Listen gepostet wird.

Die DENIC war den ganzen Samstag telefonisch nicht erreichbar.
Erst danach habe ich mich aufgrund der massiven Stoerungen und
Telefonanrufen entschlossen, den oeffentlichen Weg ueber die DENIC-Liste
einzuschlagen, weil hier wenigstens am Wochenende jemand von der DENIC
erreichbar ist. Ich danke Ihnen, dass Sie schon jetzt in gewisser Weise
dazu beitragen haben, einen Teil des Sachverhalts aufzuklaeren. Warum
hat die DENIC denn keine Notfall-Telefonnummer? Von mir aus auch eine
0190-Nummer? Man muss doch in solchen Faellen sofort wissen, was hier
los ist.

Ich bin denoch in der Ansicht, dass das oeffentliche Interesse
zu diesem neuesten DENIC-Skandal zu bejahen ist und dass die
Oeffentlichkeit ein Interesse daran hat, zu erfahren, was hier
vorgefallen ist.

Nachdem Sie sich aber offensichtlich weigern, allerzumindestens
die DNS-Zeilen zum Zwecke einer Schadensbegrenzung wiederherzustellen
insbesondere damit es nicht zum Abfangen von elektronischer Post kommt,
ueberlege ich gerade folgendes:

Vielleicht sollte man die Oeffentlichkeit auch einmal darueber
informieren, dass die DENIC erst nach unserer Abmahnung gegen die DENIC,
parallel Abmahnung gegen die Aufsichtsbehoerde der DENIC -
Regierungspraesident Darmstadt - eben erst danach dann auch das
WHOIS-Abfrageverhalten geaendert hat. Erst nach der Abmahnung hat die
DENIC hier sog. "Nutzungsbedingungen" in der WHOIS-Abfrage mit
[Akzeptieren] und [Nicht-Akzeptieren] eingebaut, vgl.
http://www.denic.de/de/whois/free.jsp . Gerichtliche Hilfe war hier
nicht erforderlich, weil die DENIC nach der Abmahnung einsichtig war und
das geaendert hat. Ich bin mir sicher, dass auch diese Sache einigen
Leuten interessieren wird.

Fuer 14:00 Uhr ist eine Notkonferenz der NIC.RITTER.DE
festgelegt. Herr Keaver muss hier eigens mit dem Hubschrauber
eingeflogen werden, weil die DENIC an dem Datensatz rumgespielt hat.
Nach den ersten Telefonaten kann ich schon jetzt sagen, dass die DENIC
hier maechtig Aerger bekommt. Saemtliche Ritters sind nicht mehr per
Email erreichbar, kein Mensch weiss, wo die Emails jetzt momentan landen
und wer Emails hier abfaengt oder abfangen wird. Ich hoffe nur, dass die
DENIC hier nicht in Insolvenz getrieben wird, wenn die DENIC nicht
allerschnellst fuer Schadensbegrenzung sorgt (Wiederherstellung der
DNS-Zeilen bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens). Sie sind ja
hoffentlich Allianz versichert, oder?

Sie haben das offenbar nicht verstanden, dass Ihr Arbeitsplatz
gefaehrdet ist.

Ich nehme diesen Vorfall auch zum Anlass dazu, dass geprueft
wird, ob denn die DENIC eine Unterlassungsverpflichtungserklaerung inkl.
Vertragsstrafe zu saemtlichen anderen Domainnamen abzugeben hat. Denn:
Nachdem es keine gesetzliche Regelungen in der Vergabe und Nutzung von
Nutzungsberechtigungen zu Domainnamen gibt, braucht es sich ein anderes
bindendes Ding inkl. empfindlicher Vertragsstrafe, damit die DENIC hier
grundsaetzlich nicht an den Domain-Datensaetzen rumspielt. Kann ja sein,
dass z.B. ploetzlich die MARKENG.DE oder URGH.DE weg ist, weil
schliesslich Markenschutz auf RITTER.DE gibt und da soll man halt lieber
nicht mehr im MarkenG nachschauen koennen.

> Ein rechtskräftiges Urteil wurde uns vorgelegt,

Was steht denn da drin und um welche Sache handelt es sich denn
da? Bitte klaeren Sie das auf und legen Sie das vor, gerne auch per PM.

> > Es ist richtig, dass am 18.01.2001 ein DISPUTE auf den
> > Domainnamen RITTER.DE gesetzt worden ist. Nachdem der DISPUTE nur fuer 1
> > Jahr gueltig ist und nur um ein weiteres Jahr verlaengert werden kann,
> > konnte mit mindestens dem 18.01.2003 (18.01.2001 plus 1 Jahr plus 1 Jahr
> > Verlaengerung) dann zum Zeitpunkt des 17.09.2004 kein DISPUTE auf dem
> > Domainnamen bestanden haben. Insofern ist auch dieses Argument eines
> > "Nachrueckens des DISPUTE-Inhabers" vollumfaenglich nichtig und
> > folgedessen eine unbefugte Datensatzveraenderung.
>
> Ich schlage vor, dass Sie sich unsere FAQ unter
> http://www.denic.de/de/faqs/detail_64.html anschauen.

Diese FAQ ist nicht verbindlich und hat keinen Rechtsbestand.

> Dort können Sie
> gerne entnehmen, wie lange ein DISPUTE andauern kann, nähmlich so lange,
> wie die Auseinandersetzung andauert.

Anderer Ansicht, Ihre eigene § 2 Abs. 3 Satz 2 DENIC-AGB - zumal
es sich mit diesen DENIC-AGB nicht um die gleichen AGB handelt, die zum
Zeitpunkt des 18.01.2001 gegolten haben, bei dem der DISPUTE-Antrag
gestellt worden ist (1 Jahr + 1 Jahr maximal Verlaengerung, mehr geht
nicht ausgenommen es liegt eine EV vor). Ausserdem fehlt es hier an
eindeutigen Uebergangsvorschriften, wie mit den "alten" DISPUTE-Faellen
zu verfahren ist zumal es auch hier an der Kenntnis ueber die
Aenderungen dieser AGB bezueglich des DISPUTE fehlend ist.

> Zum Zeitpunkt 17.9.2004 bestand sehr wohl ein DISPUTE.

Nein. Ausserdem wurden die konkreten DISPUTE-Papiere bis heute
nicht vorgelegt. Die DENIC hat heimlich den Datensatz zum Domainnamen
gedisputet. Abgesehen davon ist das sowieso wurscht, weil die DENIC
sowieso absolut kein Recht hat, hier Amtshandlungen vorzunehmen, die nur
von einem Verfuegungsgericht vorgenommen werden darf, § 132 StGB. Der
DISPUTE ist so oder so rechtswidrig, folgedessen auch das von Ihnen so
bezeichnete "Nachrutschen des DISPUTE-Antragsstellers" rechtswidrig.

Machen wir es doch mal kurz und schmerzlos:

1. Wann exakt ist der DISPUTE eingegangen?
2. Wann exakt ist die Verlaengerung zum DISPUTE eingegangen?

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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