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public-l - Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Joachim Strohbach/DENIC <strohbach AT denic.de>
  • To: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 16:46:26 +0200


Hallo Herr Liebwein,

Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de> schrieb am 19.09.2004 12:04:24:

> Vielleicht sollte man die Oeffentlichkeit auch einmal darueber
> informieren, dass die DENIC erst nach unserer Abmahnung gegen die DENIC,
> parallel Abmahnung gegen die Aufsichtsbehoerde der DENIC -
> Regierungspraesident Darmstadt - eben erst danach dann auch das
> WHOIS-Abfrageverhalten geaendert hat. Erst nach der Abmahnung hat die
> DENIC hier sog. "Nutzungsbedingungen" in der WHOIS-Abfrage mit
> [Akzeptieren] und [Nicht-Akzeptieren] eingebaut, vgl.
> http://www.denic.de/de/whois/free.jsp . Gerichtliche Hilfe war hier
> nicht erforderlich, weil die DENIC nach der Abmahnung einsichtig war und
> das geaendert hat. Ich bin mir sicher, dass auch diese Sache einigen
> Leuten interessieren wird.

Hier ist dazu keine Abmahnung oder dergleichen von Ihnen bekannt, und die
Einführung des zweistufigen Abfragens von Domaininformationen über unseren
Web-whois erfolgte auch nicht auf ihre Initiative hin.
Änderungen an Applikationen fließen häufig aufgrund von Diskussionen,
Vorschlägen etc. aus der Internetgemeinde, geänderten Voraussetzung oder
Bestimmungen in die Realisierung mit ein.

> Fuer 14:00 Uhr ist eine Notkonferenz der NIC.RITTER.DE
> festgelegt. Herr Keaver muss hier eigens mit dem Hubschrauber
> eingeflogen werden, weil die DENIC an dem Datensatz rumgespielt hat.
> Nach den ersten Telefonaten kann ich schon jetzt sagen, dass die DENIC
> hier maechtig Aerger bekommt. Saemtliche Ritters sind nicht mehr per
> Email erreichbar, kein Mensch weiss, wo die Emails jetzt momentan landen
> und wer Emails hier abfaengt oder abfangen wird. Ich hoffe nur, dass die

Die Emails werden nicht abgefangen, sondern sind mit der jetztigen
DNS-Konfiguration, es exisitiert für MX nähmlich kein Eintrag, nicht
zustellbar und bouncen an den Absender.

> DENIC hier nicht in Insolvenz getrieben wird, wenn die DENIC nicht
> allerschnellst fuer Schadensbegrenzung sorgt (Wiederherstellung der
> DNS-Zeilen bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens). Sie sind ja
> hoffentlich Allianz versichert, oder?

> Sie haben das offenbar nicht verstanden, dass Ihr Arbeitsplatz
> gefaehrdet ist.

Wie soll ich das verstehen? Persönlich? Ich mache meine Arbeit bei DENIC
sehr gerne und engagiert, wenn dem nicht so wäre, wäre ich woanders und
bin nicht darauf angewiesen.

...

> > Ich schlage vor, dass Sie sich unsere FAQ unter
> > http://www.denic.de/de/faqs/detail_64.html anschauen.

> Diese FAQ ist nicht verbindlich und hat keinen Rechtsbestand.

> > Dort können Sie
> > gerne entnehmen, wie lange ein DISPUTE andauern kann, nähmlich so
lange,
> > wie die Auseinandersetzung andauert.

> Anderer Ansicht, Ihre eigene § 2 Abs. 3 Satz 2 DENIC-AGB - zumal
> es sich mit diesen DENIC-AGB nicht um die gleichen AGB handelt, die zum
> Zeitpunkt des 18.01.2001 gegolten haben, bei dem der DISPUTE-Antrag
> gestellt worden ist (1 Jahr + 1 Jahr maximal Verlaengerung, mehr geht
> nicht ausgenommen es liegt eine EV vor). Ausserdem fehlt es hier an
> eindeutigen Uebergangsvorschriften, wie mit den "alten" DISPUTE-Faellen
> zu verfahren ist zumal es auch hier an der Kenntnis ueber die
> Aenderungen dieser AGB bezueglich des DISPUTE fehlend ist.

Wie sie unschwer der FAQ entnehmen konnten, wird nach einer "gewissen
Zeit" dann ein neuer DISPUTE gestellt.

> > Zum Zeitpunkt 17.9.2004 bestand sehr wohl ein DISPUTE.

> Nein. Ausserdem wurden die konkreten DISPUTE-Papiere bis heute
> nicht vorgelegt. Die DENIC hat heimlich den Datensatz zum Domainnamen
> gedisputet. Abgesehen davon ist das sowieso wurscht, weil die DENIC
> sowieso absolut kein Recht hat, hier Amtshandlungen vorzunehmen, die nur
> von einem Verfuegungsgericht vorgenommen werden darf, § 132 StGB. Der
> DISPUTE ist so oder so rechtswidrig, folgedessen auch das von Ihnen so
> bezeichnete "Nachrutschen des DISPUTE-Antragsstellers" rechtswidrig.

> Machen wir es doch mal kurz und schmerzlos:

> 1. Wann exakt ist der DISPUTE eingegangen?
> 2. Wann exakt ist die Verlaengerung zum DISPUTE eingegangen?

Der DISPUTE selber ist doch Angelegenheit des DISPUTE-Inhabers. Für was
brauchen Sie dazu solche Angaben, die eigentlich nicht öffentlich
zugänglich sind?

Viele Grüße
Joachim Strohbach





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