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public-l - Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Joachim Strohbach/DENIC <strohbach AT denic.de>
  • To: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • Cc: ops AT denic.de, public-l AT denic.de, recht AT denic.de, rl AT markeng.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 10:51:48 +0200


Hallo Herr Liebwein,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Ich würde es eigentlich schätzen, dass
eine "persönlich" geschriebene EMail, und das waren die von Ihnen unten
zitierten Auszüge, erst nach Rücksprache mit dem Betroffenen auf
öffentlichen Listen gepostet wird.

Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de> schrieb am 19.09.2004 09:38:39:

> > ....Soweit ich den Sachverhalt derzeit
> > nachvollziehen kann, wurde die Domain ritter.de aufgrund der Vorlage
eines
> > rechtskraeftigen Urteils gemaess Paragraph 7 Abs. 2 lit c der
> > DENIC-Domainbedingungen fristlos gekuendigt.

> Ich weiss nicht, woher Sie diese Falschinformationen herhaben.
> Es gibt weder ein rechtskraeftiges Urteil weder gegen mich noch
> insbesondere gegen die NIC.RITTER.DE noch gegen das DENIC-Mitglied, es
> gibt weder von mir noch von der NIC.RITTER.DE noch vom zustaendigen
> DENIC-Mitglied eine Zustimmung fuer solchartige Datensatzveraenderungen.
> Bitte machen Sie diese unbefugte Datensatzveraenderung wieder
> rueckgaengig.

Eine NIC.RITTER.DE war nicht Domaininhaber. Ein rechtskräftiges Urteil
wurde uns vorgelegt, und wenn es Ihnen nicht bekannt sein sollte, nehmen
Sie bitte morgen Kontakt mit unerer DENIC-Rechtsabteilung auf.

> > Daraufhin rückte der
> > DISPUTE-Inhaber nach, der über den whois zwischenzeitlich ersichtlich
ist.

> Es ist richtig, dass am 18.01.2001 ein DISPUTE auf den
> Domainnamen RITTER.DE gesetzt worden ist. Nachdem der DISPUTE nur fuer 1
> Jahr gueltig ist und nur um ein weiteres Jahr verlaengert werden kann,
> konnte mit mindestens dem 18.01.2003 (18.01.2001 plus 1 Jahr plus 1 Jahr
> Verlaengerung) dann zum Zeitpunkt des 17.09.2004 kein DISPUTE auf dem
> Domainnamen bestanden haben. Insofern ist auch dieses Argument eines
> "Nachrueckens des DISPUTE-Inhabers" vollumfaenglich nichtig und
> folgedessen eine unbefugte Datensatzveraenderung.

Ich schlage vor, dass Sie sich unsere FAQ unter
http://www.denic.de/de/faqs/detail_64.html anschauen. Dort können Sie
gerne entnehmen, wie lange ein DISPUTE andauern kann, nähmlich so lange,
wie die Auseinandersetzung andauert. Zum Zeitpunkt 17.9.2004 bestand sehr
wohl ein DISPUTE.

> Zumindestens haben Sie aber zugegeben, dass erneut eine
> Amtsanmassung stattgefunden hat, denn Sie haben sich Amtshandlungen
> eines Verfuegungsgericht zueigen gemacht, die nur ein echtes
> Verfuegungsgericht vornehmen darf, § 132 StGB.

Zum einen habe ich dazu gar nichts gesagt, zum anderen trifft das doch gar
nicht zu.

Viele Grüße
Joachim Strohbach






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