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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC


Chronological Thread 
  • From: Daniel Roesen <dr AT cluenet.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 02:09:54 +0200


On Mon, Sep 20, 2004 at 01:50:16AM +0200, Frank Loewe wrote:
> Exakt das und das war nie anders. Wo war nu noch gleich das Problem?
>
> Bist du 24/7 für deine Vertragspartner erreichbar?

Solange ich noch einer selbststaendigen Taetigkeit nachging und
die Kunden ggfs. Tief in Problemen sassen wenn irgendwas mit meiner
Dienstleistung nicht glatt lief - ja.

> > das bekommen nur die Erfuellungsgehilfen der DENIC >(DENIC-Mitglieder).
>
> Wie sagts Du so schön:
> "Nein, einfach nur falsch."
>
> DENIC ist eine Genossenschaft, d.h. deine sogenannten
> Erfuellungsgehilfen SIND Denic, oder andersherum:
>
> Das DENIC besteht aus seinen "Erfuellungsgehilfen", und der Vorstand
> ist nur Erfuellungsgehilfen der Mitglieder. Soherum wird ein Schuh draus.

Du wirst aber ja wohl zugeben, dass die DENIC-Mitglieder eigenstaendige
juristische Personen sind? Der Otto-Normalo-Domainkunde hat einen
Vertrag mit der juristischen Person des DENIC-Mitglieds. Ich finde
es als Laie immer noch abenteuerlich, wie sich daraus automatisch
auch ein Vertragsverhaeltnis mit der DENIC e.G. ableiten laesst. Noch
dazu, wenn wohl so gut wie kein Domain-Verchecker (Spekulation nach
eigener begrenzter Erfahrung) darauf rechtsgueltig bei Domainbeantragung
hinweist.

Wenn jemand hier mal entsprechende Pointer hat, bei denen sich ein
Laie ueber ein derartiges Rechtskonstrukt informiereren kann (und
die dazugehoerige einschlaegige Rechtsprechung), waere ich dankbar. :-)
Auch gerne Urteile, wo dies von Gerichten als wirksam bestaetigt
wurde.


Gruss,
Daniel





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