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public-l - AW: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC

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Subject: Public DENIC mailinglist

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AW: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC


Chronological Thread 
  • From: "Christian Heidingsfelder" <scheffe AT t-online.de>
  • To: <public-l AT denic.de>
  • Subject: AW: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 09:12:53 +0200


<-----Ursprüngliche Nachricht-----
<Von: owner-public-l AT denic.de [mailto:owner-public-l AT denic.de] Im Auftrag
von Daniel Roesen
<Gesendet: Montag, 20. September 2004 05:23
<An: public-l AT denic.de
<Betreff: Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC


<Ich moechte wirklich wissen welchem Jurist es gelingt, daraus ein
Vertragsverhaeltnis zwischen <Strato-Endkunde und DENIC e.G. (haltbar) zu
konstruieren.


Moin,

Ich warte seit Jahren darauf, dass dieser unsäglichen Vergabepraktik der
DEnic-Mitglieder (in diesem Fall Strato) ein Ende gemacht wird.

Vorschlag an den DEnic :
Erstellt einen für Laien verständlichen Text .. so das auch meine Mutter
versteht wie das mit Domainen funktioniert.
Wem sie gehört, wer ist Vertragspartner etc.
Verpflichtet eure Denicmitglieder diesen Text dem Kunden zugänglich zu
machen und lasst den Kunden das unterschreiben.


Oder

entwickelt ENDLICH eine vernünftige Lösung zur Umkonnektierung .. zum
Kauf/Verkauf von .de Domains etc.

Wenn ich mein Haus verkaufe muss ich zum Notar und beide Partein
unterschreiben den Kaufvertrag.
Der leitet das zum Katasteramt und das macht einen Auflassungsvermerk.
Der Notar fragt den Verkaufenden , ob den alles okay ist .. der sagt ja -
das Haus wird vom Katasteramt umgeschrieben.

nochmal:
1. abschluss kaufvertrag
2. auflassungsvermerk beim kat.-amt
3. bezahlung
4. eintrag als besitzer beim kat.-amt
5. erhalt von kaufvertrag (beurkundet) und kat.-amtauszug

So .. dann hat der Besitzer einen beurkundeten Kaufvertrag sowie einen
Katasteramtsauszug.
Damit geht er zu einem Provider seines Vertrauens und konnektiert sein Haus
:-)

Wie kann ein Provider etwas herausgeben, was ihm nicht gehört ?
Der Einzige der dazu das Recht hat und gezwungen werden kann (und sollte bei
Bedarf durch den Staat) ist der Besitzer der Domain.

Katasteramt (DEnic)
Haus (Domain)
Besitzer (Besitzer)
Notar nicht gleich 2 Provider.

Was haben die Provider da zu suchen, ausser den bind zu konfigurieren und
beim DENIC Bescheid zu sagen, dass der Besitzer sie ausgesucht hat die
Domain zu hosten ?
Das wäre ja dann nachprüfbar für den DEnic.


Wenn der DEnic, aus welchen Grund auch immer dazu nicht in der Lage ist,
muss er in die Lage gebracht werden oder durch etwas ersetzt werden was das
kann.
Ihr verhaltet euch eh schon, wie jede andere staatliche Behörde.
Dann machen wir doch eine daraus.
Dann hört dieser Mist .. jedenfalls größtenteils .. ENDLICH auf.

Gruss
chris






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