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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC


Chronological Thread 
  • From: Daniel Roesen <dr AT cluenet.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Notfall-Handy fuer die arme DENIC
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 05:22:35 +0200


On Mon, Sep 20, 2004 at 04:31:23AM +0200, Frank Loewe wrote:
> >Du wirst aber ja wohl zugeben, dass die DENIC-Mitglieder eigenstaendige
> >juristische Personen sind? Der Otto-Normalo-Domainkunde hat einen
> >Vertrag mit der juristischen Person des DENIC-Mitglieds. Ich finde
> >es als Laie immer noch abenteuerlich, wie sich daraus automatisch
> >auch ein Vertragsverhaeltnis mit der DENIC e.G. ableiten laesst.
>
> Schon richtig, aber bei den meisten stehts schon in den AGB, das Sie
> rechtlich nur Vermittler zwischenDir und dem DENIC bzw. dem
> Denicmember sind.

Die Frage war, ob das auch in allen Faellen (bei allen .de Domains)
rechtswirksam so der Fall ist.

> Du schließt deinen Handyvertrag ab in einem Laden um die Ecke.
> Der Inhaber ist selbstständig, also solltest Du meinen mit ihm einen
> Vertrag zu haben, hast du aber nicht weil Du ihn mit Eplus,Viag oder
> Telekom oder sonstwem hast.

Richtig, denn da habe ich die Vertragsformulare des Netzbetreibers
(Telekom, Vodafone, E-Plus) oder eines Resellers (weiss nicht wie
die heutzutage alle so heissen... Hutchinson, Debitel etc.). Ich
unterschreibe keinen Vertrag mit dem Handyladen. Im Allgemeinen
ordert der Otto-Normalo beim ISP aber seine Domain und hat wohl
von "DENIC" noch nie was gehoert.

> DENIC erbringt die gekaufte Leistung, ergo ist DENIC der
> Vertragspartner, alle anderen nur Vermittler. Logisch oder?

Nein. Leistungserbringer muss mitnichten auch Vertragspartner sein.

Uebrigens prima Analogie im Handymarkt: selbst WENN man bei so nem
Reseller wie Debitel unterschreibt, ist NICHT der NetzBETREIBER der
Vertragspartner, sondern der Reseller. Ich kann mich als Kunde
dann NICHT an den Netzbetreiber wenden, denn der schickt mich zu
meinem Vertragspartner, den Reseller. Und an den wende ich mich
um meine Leistung zu bekommen. Wie der das anstellt kann mir relativ
wurscht sein.

Anekdote dazu: ich war einmal in meinem Leben in so einem Handyladen
als ich auf der Suche nach nem passenden Firmen-Mobile mit D1
Vertrag war. Reingegangen, explizit nach D1 Vertrag gefragt. "Ja,
haben wir.". Nachdem ich dann meinen Tarifwunsch genannt habe, legte
man mir dann Vertragspapiere von Hutchinson vor, NICHT von T-Mobile.
Unnoetig zu erwaehnen, dass ich den Laden dann verlassen habe. :-)

HAETTE ich bei Hutchinson (in der DENIC Vorstellungswelt wohl
vergleichbar mit einem DENIC-Mitglied) unterschrieben, waere ich
in Zukunft mit jedem Problemchen bei T-Mobile direkt abgeblitzt und
waere an Hutchinson verwiesen worden. Und das zurecht. Und wenn
es Probleme gegeben haette, haette ich gegen Hutchinson auf Erbringung
der Leistung klagen koennen, denn dies ist mein einziger
Vertragspartner. T-Mobile haette berechtigterweise die kalte Schulter
gezeigt.

> Das in dem Falle manche Vermittler an dem Leistungserbringer
> finanziell beteiligt sind spielt eigentlich keine Rolle.

Bingo! Genausowenig wie es meinem Laienverstaendnis nach eine Rolle
spielt, ob ein ISP Genossenschaftsmitglied oder nicht ist.

Mein Vertragspartner ist der, mit dem ich einen Vertrag mache. Wer mir
den vor die Nase legt, ist in der Tat wurscht. In einem Vertrag werden
die Vertragspartner klar benannt. Wieviele Domaininhaber haben wohl
einen Vertrag fuer ihre Domain(s) geschlossen, in dem DENIC
unmissverstaendlich als Vertragspartner benannt war? Damit sowas
rechtsgueltig ist, bedarf es soweit ich weiss einer gewissen
Deutlichkeit (es gibt dafuer einen juristischen Fachbegriff, der mir
jedoch gerade nicht einfaellt). Ich denke nicht dass es reicht, dass
irgendwo tief in den AGB zu verstecken. Aber ich bin da Laie.

Habe gerade mal bei Strato so ne Bestellung einer "WebVisitenkarte C"
bis kurz vor Ende durchgezogen. Nirgendwo wird erwaehnt dass man mit
DENIC irgendwas am Hut hat. Die einzige Anmerkung ist "Wir weisen Sie
darauf hin, dass Firma, Name des Ansprechpartners (nur eine Person
möglich) und Anschrift bei Konnektierung über die Denic/Ripe-Datenbank
abrufbar sind", und indirekt: " Die oben angegebene Firma / Person wird
als Inhaber (Domaininhaber) der gewählten Domain bei der jeweiligen
Vergabestelle eingetragen.".
Nirgends auch nur ein Hauch eines Hinweises, dass man angeblich nen
Vertrag mit der DENIC e.G. schliessen wuerde.

Den einzigen Hinweis gibt es in den AGB:

"5.5 Die STRATO führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im
Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als
Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. [...]"

Um das zu verstehen muss man sich schon sehr gut mit den
DENIC-Regularien auskennen, um zwischen den Zeilen herauszulesen,
dass Strato da nur als Mittler taetig wird. Wobei noch unklar ist,
wie rechtlich der Vorgang "Anmeldung bzw. Registrierung von Domains"
eigentlich gefasst wird, denn ueber genau diese Dienstleistung
schliesse ich ja selbst laut AGB ein Vertrag mit Strato. Was macht
DENIC denn dann noch, wenn nicht die Registrierung? Ausserdem ist
der AGB-Punkt 5.5 allgemein fuer alle TLDs gehalten, insofern ist
daraus erst recht kein Vertragsverhaeltnis mit DENIC ableitbar.

Ich moechte wirklich wissen welchem Jurist es gelingt, daraus ein
Vertragsverhaeltnis zwischen Strato-Endkunde und DENIC e.G. (haltbar)
zu konstruieren.


Gruss,
Daniel





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