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public-l - Re: [DENICpublic-l] DENIC = Telekom analog?

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] DENIC = Telekom analog?


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] DENIC = Telekom analog?
  • Date: Fri, 22 Oct 2004 18:34:44 +0200


Sehr geehrte Frau Dolderer,

Sabine Dolderer/Denic wrote:
[..]
> Bei nsentrys ist als zone-c ein Kontakt der DENIC eingetragen, weil wir ja
> den Nameserver dafür betreiben und bei Problemen erreichbar sein wollen
> und eine tech-c muss es auch in diesen Fällen geben.

Bei der Telekom weiss man auch, wem bei einer Geheimnummer der
Telefonanschluss gehoert. Selbst auch dann, wenn dieser Telefonanschluss
"technisch durchdreht", ist man bei der Telekom nicht aufgeschmissen.
Nicht anders verhaelt es sich bei der DENIC:

Beim BDSG-Widerrufsrecht zu Tech-C/Zone-C (§ 28 Abs. 4 BDSG,
usw.) werden der DENIC (=Telekom analog) selbstverstaendlich hier die
konkreten Daten zu den personenbezogenen Betroffenen nach wie vor fuer
reine interne(!) Zwecke bekannt bleiben (z.B. sowas wie Sie hier oben
vorhin vorgetragen haben). Wer also ein konkretes technisches Problem
hat, wendet sich halt dann an die DENIC. Und die DENIC? Ja, da hamma
noch den § 7 Abs. 2 Buchstabe e) der DENIC-AGB. Die DENIC koennte also
kuendigen, wenn Mist gebaut wird. Eventuali den Domainnamen auf
TRANSIT-Status stellen.

Von daher bin ich in der Meinung, dass es gar nicht mehr so
darauf ankommt, welche konkreten Gruende vorliegen muessen, hier auch zu
Tech-C/Zone-C keine Daten speichern zu duerfen, denn: Sobald man vom
BDSG-Widerrufsrecht wegen der Weitergabe an Dritte Gebrauch gemacht hat,
und man hiergegen verstoesst, greifen sowieso schon die Straf- und
Bussgeldvorschrift aus §§ 43, 44 ff. BDSG. Also: interne Zwecke = JA
(nur innerhalb der DENIC im Hause der DENIC). Weitergabe an Dritte =
NEIN.

Im uebrigen sei noch darauf hinzuweisen, dass genau auch
solchartige wie von Ihnen vorgetragene Sachverhalte das die Gruende sein
koennen, warum dass man auch bei DNS impressumspflichtig ist. Nun, wenn
Sie bei Euren DNS aber kein Impressum nach § 6 TDG drinstehen haben,
dann... --> § 12 TDG.

Mit freundlichen Gruessen
Rob Liebwein





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