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public-l - Re: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag


Chronological Thread 
  • From: Klaus Herzig/Denic <herzig AT denic.de>
  • To: Public-L <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag
  • Date: Thu, 28 Apr 2005 10:30:12 +0200


Lieber Herr Donnerhacke,

es gibt zwei Vertragsverhältnisse: Eines zwischen der DENIC als
Registrierungsstelle und dem Domaininhaber über die Domain an sich und
eines zwischen dem Domaininhaber und seinem Provider über die Domainpflege
und sonstige Services. Im Verhältnis zwischen DENIC und Domaininhaber
gelten die Domainrichtlinien und die Domainbedingungen. Die Domainentgelte
richten sich nach der DENIC-Preisliste (§ 4 der Domainbedingungen). Wird
die Domain durch ein DENIC-Mitglied verwaltet und kommt dieses seinen
Domain-Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC nach, ruht die
Vergütungspflicht des Domaininhabers (§ 4, Absatz 2).

Welche Vergütungen für welche Leistungen der Provider für den zwischen ihm
und dem Domaininhaber geschlossenen Vertrag vorsieht, liegt alleine in
seinem Verantwortungsbereich. Es wurde bereits von anderen
Listenteilnehmern darauf hingewiesen, dass der Domaininhaber frei in der
Wahl seines Providers ist und dessen Konditionen kennt. Ebenso steht es
ihm frei, sich einen anderen Provider zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Herzig


DENIC eG
Pressestelle
Dr. Klaus Herzig
Wiesenhüttenplatz 26
60329 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0)69/27235-168
Telefax +49 (0)69/27235-235
E-Mail herzig AT denic.de

owner-public-l AT denic.de schrieb am 28.04.2005 09:20:56:

>
> * Christopher Kunz wrote:
> > Prem Manasvi wrote:
> >| Wenn ein Registrar die Änderungsmitteilung über Adressenänderungen
usw.
> >| kostenpflichtig macht, kann schwerlich gewährleistet werden, daß die
> >| whois-Datei auch tatsächlich aktualisiert wird ! No problem ?
> >
> > Auch wenn ich Ihr Argument aus Kundensicht nachvollziehen kann, muß
ich
> > doch dem Kollegen Koch zustimmen, denn der Kunde ist über die
> > Registrierungsbestimmungen informiert worden (oder hat diesen
wenigstens
> > konkludent zugestimmt -> sonst keine .de-Domain), und entscheidet sich
> > freiwillig für seinen Domainanbieter. Ebenso kennt er dessen
Preisliste,
> > und wenn diese Kosten für ein UPDATE vorsieht, dann hindert das den
> > Kunden nicht an der Erfüllung seiner Aktualitätspflicht.
>
> Ich möchte die Frage anschließen, wieso der direkt zwischen DENIC und
> Endkunde geschlossene Vertrag nachträglich von einem Reseller tarifiert
> werden darf.
>






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