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public-l - AW: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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AW: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag


Chronological Thread 
  • From: "Winfried Haug" <wh AT germany.com>
  • To: "Klaus Herzig/Denic" <herzig AT denic.de>, "Public-L" <public-l AT denic.de>
  • Subject: AW: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag
  • Date: Thu, 28 Apr 2005 10:57:04 +0200
  • Importance: Normal


Herr Herzig,

die DENIC betreibt nun mal die whois Datenbank und ist damit auch
datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Denic weigert sich allerdings,
fehlerhafte Eintraege zu aendern, wenn die betroffene Person dies
wuenscht. D.h es kann passieren, dass falsche oder unerwuenschte
personenbezogene Daten in der Whois-Datenbank enthalten sind und
die Denic immer auf das entsprechde Mitglied zeigt. Dies ist
mehr als bedenklich und datenschutzrechtlich auch nicht haltbar.

Inbesondere dem Recht einer einzelnen Person, aus der whois-DB
geloescht zu werden kann sich die Denic kaum entziehen.

Schade nur, dass Sie erst dann reagieren, wenn ein Gericht oder
die Datenschutzbehoerde Sien dazu zwingt. Inbesondere unter
dem Aspekt, dass ein admin-c teilweise komplett fuer die
Domain haften kann (siehe div. Urteile OLG Stgt und andere),
halte ich diese "rutsch-mir-den-Buckel-runter-und-wende-dich-an
das-betreffende-Denic-Mitglied" fuer bedenklich.




Winfried Haug

Headlight Housing Factory | Rechenzentrum:
Azenbergstrasse 35 | Neue Bruecke 8
D-70174 Stuttgart | D-70173 Stuttgart
Fon: +49 711 2840 0 | e-mail: wh AT headlight.de
Fax: +49 711 2840 999 | http://www.headlight.de

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-public-l AT denic.de [mailto:owner-public-l AT denic.de]Im Auftrag
> von Klaus Herzig/Denic
> Gesendet: Donnerstag, 28. April 2005 10:30
> An: Public-L
> Betreff: Re: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag
>
>
>
> Lieber Herr Donnerhacke,
>
> es gibt zwei Vertragsverhältnisse: Eines zwischen der DENIC als
> Registrierungsstelle und dem Domaininhaber über die Domain an sich und
> eines zwischen dem Domaininhaber und seinem Provider über die
> Domainpflege
> und sonstige Services. Im Verhältnis zwischen DENIC und Domaininhaber
> gelten die Domainrichtlinien und die Domainbedingungen. Die
> Domainentgelte
> richten sich nach der DENIC-Preisliste (§ 4 der Domainbedingungen). Wird
> die Domain durch ein DENIC-Mitglied verwaltet und kommt dieses seinen
> Domain-Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC nach, ruht die
> Vergütungspflicht des Domaininhabers (§ 4, Absatz 2).
>
> Welche Vergütungen für welche Leistungen der Provider für den
> zwischen ihm
> und dem Domaininhaber geschlossenen Vertrag vorsieht, liegt alleine in
> seinem Verantwortungsbereich. Es wurde bereits von anderen
> Listenteilnehmern darauf hingewiesen, dass der Domaininhaber frei in der
> Wahl seines Providers ist und dessen Konditionen kennt. Ebenso steht es
> ihm frei, sich einen anderen Provider zu suchen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Klaus Herzig
>
>
> DENIC eG
> Pressestelle
> Dr. Klaus Herzig
> Wiesenhüttenplatz 26
> 60329 Frankfurt am Main
> Telefon +49 (0)69/27235-168
> Telefax +49 (0)69/27235-235
> E-Mail herzig AT denic.de
>
> owner-public-l AT denic.de schrieb am 28.04.2005 09:20:56:
>
> >
> > * Christopher Kunz wrote:
> > > Prem Manasvi wrote:
> > >| Wenn ein Registrar die Änderungsmitteilung über Adressenänderungen
> usw.
> > >| kostenpflichtig macht, kann schwerlich gewährleistet werden, daß die
> > >| whois-Datei auch tatsächlich aktualisiert wird ! No problem ?
> > >
> > > Auch wenn ich Ihr Argument aus Kundensicht nachvollziehen kann, muß
> ich
> > > doch dem Kollegen Koch zustimmen, denn der Kunde ist über die
> > > Registrierungsbestimmungen informiert worden (oder hat diesen
> wenigstens
> > > konkludent zugestimmt -> sonst keine .de-Domain), und entscheidet sich
> > > freiwillig für seinen Domainanbieter. Ebenso kennt er dessen
> Preisliste,
> > > und wenn diese Kosten für ein UPDATE vorsieht, dann hindert das den
> > > Kunden nicht an der Erfüllung seiner Aktualitätspflicht.
> >
> > Ich möchte die Frage anschließen, wieso der direkt zwischen DENIC und
> > Endkunde geschlossene Vertrag nachträglich von einem Reseller tarifiert
> > werden darf.
> >
>
>






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