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public-l - AW: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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AW: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag


Chronological Thread 
  • From: "Winfried Haug" <wh AT germany.com>
  • To: "Klaus Herzig/Denic" <herzig AT denic.de>, "Public-L" <public-l AT denic.de>
  • Subject: AW: [DENICpublic-l] fehlerhafter whois-Eintrag
  • Date: Fri, 29 Apr 2005 10:02:22 +0200
  • Importance: Normal


Hallo Herr Herzog,


Ihre Darstellung ist ein grober Unfung und mehr als Missverstaendlich.
Es gibt dieses leidige Dreiecksverhaeltnis, was die DENIC bzw.der
Vorstand damals so wollte.

Der Domaininhaber hat *nur* einen Vertrag mit der Denic betreffend
der Domain und er hat einen Vertrag mit dem Denic Mitglied
bezueglich der Bezahlung. Endet dieses, lebt die Zahlungspflicht dem
Denic gegenueber wieder auf. Das Vertragsverhaeltnis zur Denic
bleibt aber forlaufend bestehen (inkl.ruhender Zahlungspflicht).

Es gibt noch kein Grundsatzurteil zu diesem Thema, aber wenn es hart
auf hart kommt, wird ein Gericht beleuchten, wo welche Vertragsverhaeltnisse
bestehen. Der whois ist technisch notwendiger Bestandteil der Domain-
dienstleistungen (wozu gibt es den sonst ?). Darueber hat er
einen Vertrag mit der Denic und nicht mit dem Mitglied. Es ist sehr
weltfremd daraus abzuleiten, dass die Denic sich dann nicht mit dem
Domaininhaber beschaeftigen muss wenn es um whois-Aenderungen geht.


Die Vetragsverbindung zum Denic Mitglied ist rein monitaerer Natur.
Die Denic Mitglieder sind quasi das Inkasso fuer die Denic, da diese
keine Lust hat 8 Mio Rechnungen pro Jahr zu schreiben, sondern nur
238 pro Monat.


Hinzu kommt, dass die whois Datenbank von der Denic betrieben wird
und man daraus auf Verpflichtungen hat. Irgendwann wird es den
zu einem Fall kommen, in dem ein Domaininhaber auch aus dem Denic
Vertrag seine Rechte geltend machen wird.

Einmal abgesehne davon wissen sicherlich sehr sehr viele
Domainhaber gar nicht, dass sie einen Vetrag mit der Denic haben.
Natuerlich haette das Denic Mitglied die Denic Richtlinien
aushaendigen muessen. Aber das Denic tut herzlich wenig, diesem
Umstand publik

Man kann dies auch mit den div. Karten a la Payback vergleichen.

Payback gibt eine Karte aus und darauf ergibt sich dann ein
Vetragsverhaeltnis zu Payback. Die Punkte gibt es von Dritten
(real, kaufhof usw.). Die Daten werden aber bei payback
gespeichert und es gibt hier bereits ein Grundsatzurteil, dass
Payback die Daten zu aendern und zu loeschen hat, wenn der
Betroffene diese wuenscht.

Das Denic verweist in solchen Faellen ans das betreffende
Denic Mitglied und der Betroffene muss dann selber schauen,
ob und wie die Aenderungen eingepflegt werden.

Wer schon ein direktes Vertragsverhaeltnis zu seinen Kunden
wuenscht, muss sich auch darum kuemmern. Genau dies weigert
sich die Denic indem sie jeden kontakt zum eigenen (!)
Kunden abblockt und an das Mitglied verweist.

So kompliziert hat es keine andere TLD und dies fuehrt
immer wieder zu Problemchen. Wer ein derart kompliziertes
Geflecht konstruiert, was es in dieser Form bei anderen
TLDs nicht gibt, darf sich ueber Kritik nicht wundern.

Fuer die neueren Mitglieder:

Diese Konstruktion hatte der Vorstand, der nahezu identisch mit
dem aktuellen ist durchgeboxt. Dabei wurde in der
entscheidenen Sitzung alles andere als mit fairen Mitteln
gearbeitet. Waehrend der Gutacher des Vorstandes auf dem
Podium Platz nehmen durfte, mussten alle anderen aus dem
Kreis der Mitglieder sprechen.

Es wird frueher oder spaeter einmal hoffentlich eine Grundsatz-
Entscheidung eines Gerichtes geben, ob man als betroffener
ein Recht hat, dass seine Daten geloescht werden (z.B wenn
man die Firma verlassen hat, nicht mehr admin-c sein will und
der betreffende Provider nicht reagiert). Dies ist kein
konstruierter Fall, sondern der existierte real. Dies ist
vorallem dann aergerlich, wenn der Domaininhaber im Ausland
sitzt und dem admin-c auch rechtlich eine staerkere Haftungs-
position zufaellt.
Es waere an der Zeit, dass der Vorstand sich darueber Gedanken
macht, bevor dies ein Gericht tut. Der jetzige Zustand ist
fuer viele Inhaber zu komliziert und praxisfremd.

Winfried Haug

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