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public-l - Re[4]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re[4]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c


Chronological Thread 
  • From: "P.B." <denic-public-l AT pb4.de>
  • To: "Stephan Welzel/Denic" <welzel AT denic.de>, public-l AT denic.de
  • Subject: Re[4]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c
  • Date: Fri, 28 Dec 2001 12:38:47 +0100

Stephan <welzel AT denic.de> schrieb am 28.12.2001

>> SWD> Welche Regeln sollen unwirksam sein?
>>
>> Na, bekanntlich die, dass Domain-Inhaber, die davon nichts
>> wissen, dem weder zugestimmt noch etwas derartiges
>> unterschrieben haben, einen direkten Vetrag mit dem Denic
>> geschlossen haben sollen.

SWD> Sie gehen leider nicht auf meine Bemerkung ein, daß es ohne Vertrag auch
SWD> keine Domain gibt.

Korrekt, ohne Vertrag keine funktionierende Domain.

Aber, wie sich aus gesundem Menschenverstand ebenso wie dem BGB
und der gaengigen Praxis ergibt, besteht da eine Vertragskette:

- zwischen Domain Inhaber und dessen Provider
- zwischen Provider und dessen Provider (Reseller)
- ...
- zwischen Reseller und Denic-Mitglied
- zwischen Denic-Mitglied und Denic
- zwischen Denic und den Betreibern der Root-Domain-Server

und dadurch gibt es funktionierende de-Domains.

Ein Vertragsabschluss zwischen Domain Inhaber und DENIC ist dabei
weder zustandegekommen, noch notwendig.

Das mag man bedauern, wie ich es uebrigens auch tue, aber so
unter anderem hat kuerzlich ein deutsches Gericht die Sache
gesehen.

SWD> Insofern ist mir weiterhin ein absolutes Rätsel, was Sie
SWD> und andere daraus gewinnen wollen, den Vertrag zwischen Domaininhaber und
SWD> DENIC zu leugnen.

Ich bedauere das, siehe oben, und mit der falschen Unterstellung,
ich wolle etwas leugnen, kann ich nichts anfangen. Vielleicht
loest das das Raetsel.

SWD> Die Folge wäre, daß es keinen Anspruch auf die Domain
SWD> gäbe und DENIC also nach Belieben jede Domain löschen könnte.

Purer Unsinn. Pacta sunt servanda. Das Denic hat sich seinem
jeweiligen Mitglied gegenueber gebunden, und darf nicht
willkuerlich loeschen, sondern nur zu den vertaglich festgelegten
Bedingungen.

SWD> Was daran der Vorteil für die Domaininhaber sein soll,
SWD> verschließt sich mir.

Mir auch, aber das habe nicht ich zu vertreten (sondern die
Juristen und die Gerichte, die das so sehen) oder bewerten
(sondern die Domain-Inhaber und Reseller und Provider und
das Denic)

SWD> Im übrigen hat das OLG Frankfurt soeben das Bestehen des
SWD> Vertrags zwischen DENIC und Domaininhaber ausdrücklich
SWD> bestätigt.

Ich habe ein veröffentlichtes rechstkraeftiges Urteil
(OLG Frankfurt in 2001, AZ kann ich bei Bedarf raussuchen)
mit Begruendung vorliegen.
Da wird festgestellt, dass durch Vertragsschluss ueber eine Domain
bei einem Provider-Reseller ein Vertrag zwischen Domain-Inhaber und
Provider-Reseller zustandekommt, und dass das DENIC mit diesem
Vertragsverhaeltnis _nichts_ zu tun hat, ihm insbesondere _keine_
Verpflichtungen daraus gegenueber dem Domain-Inhaber erwachsen,
die dieser auf dem Rechtswege direkt gegen das DENIC durchsetzen
koennte :-((

SWD> Sie stehen also mit Ihrer Meinung nicht nur gegen die
SWD> Interessen von fünf Millionen Domaininhabern, sondern auch
SWD> gegen die Rechtsprechung.

Das sehe ich nicht so, es sei denn, Sie koennten mir ein Urteil
nennen, mit dem das o.G. wieder aufgehoben wuerde.
(eine anderlautende Entscheidung, die die o.G. nicht aufhebt,
reicht sicher nicht, mehr als "Rechtsunsicherheit" festzustellen)
Aber auch, wenn Sie nur ein anderslautendes neueres Urteil haben,
wuerde mich die Quelle interessieren, denn das moechte ich
natuerlich dringend lesen!

--
P.B.- e-mail: <public-l AT denic.de>







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