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Subject: Public DENIC mailinglist
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- From: "Stephan Welzel/Denic" <welzel AT denic.de>
- To: "P.B." <denic-public-l AT pb4.de>
- Cc: public-l AT denic.de
- Subject: Re: Re[4]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c
- Date: Fri, 28 Dec 2001 14:56:29 +0100
On 28.12.2001 12:38 "P.B." <denic-public-l AT pb4.de> wrote:
>
> SWD> Sie gehen leider nicht auf meine Bemerkung ein, daß es ohne Vertrag
auch
> SWD> keine Domain gibt.
>
> Korrekt, ohne Vertrag keine funktionierende Domain.
>
> Aber, wie sich aus gesundem Menschenverstand ebenso wie dem BGB
> und der gaengigen Praxis ergibt, besteht da eine Vertragskette:
>
> - zwischen Domain Inhaber und dessen Provider
> - zwischen Provider und dessen Provider (Reseller)
> - ...
> - zwischen Reseller und Denic-Mitglied
> - zwischen Denic-Mitglied und Denic
> - zwischen Denic und den Betreibern der Root-Domain-Server
>
> und dadurch gibt es funktionierende de-Domains.
Das ist falsch; denn eine Domain ist eben keine Sache, die über unzählige
Wiederverkäufer in einer Kette von Verträgen weiterveräußert wird, sondern
eine Domain ist eine technische Dienstleistung, die (unter der TLD .de) nur
DENIC erbringen kann und erbringt. Eben deshalb hat der Empfänger dieser
Leistung einen Vertrag mit DENIC und muß ihn auch haben.
> Ein Vertragsabschluss zwischen Domain Inhaber und DENIC ist dabei
> weder zustandegekommen, noch notwendig.
>
> Das mag man bedauern, wie ich es uebrigens auch tue, aber so
> unter anderem hat kuerzlich ein deutsches Gericht die Sache
> gesehen.
Das ist schlicht falsch; das LG Frankfurt, auf das Sie offenbar anspielen,
hat im Gegenteil die Vertragsbeziehung zwischen DENIC und Domaininhaber
erkannt und anerkannt. Im übrigen hat es die Teilentscheidung, deren Gründe
in dieser Hinsicht vielleicht ein wenig mißverständlich waren, inzwischen
wieder aufgehoben (vgl. www.denic.de/doc/recht/rspr/comnetworld-LG-eV.pdf).
Auch hier gilt wieder mein Hinweis: Informieren Sie sich aus erster Hand!
> SWD> Die Folge wäre, daß es keinen Anspruch auf die Domain
> SWD> gäbe und DENIC also nach Belieben jede Domain löschen könnte.
>
> Purer Unsinn. Pacta sunt servanda. Das Denic hat sich seinem
> jeweiligen Mitglied gegenueber gebunden, und darf nicht
> willkuerlich loeschen, sondern nur zu den vertaglich festgelegten
> Bedingungen.
Wie kommen Sie denn darauf, daß DENIC über die Domains Verträge mit den
Mitgliedern hat?
Hat DENIC nämlich nicht - und deshalb funktioniert Ihre Theorie nicht.
> SWD> Was daran der Vorteil für die Domaininhaber sein soll,
> SWD> verschließt sich mir.
>
> Mir auch, aber das habe nicht ich zu vertreten (sondern die
> Juristen und die Gerichte, die das so sehen)
Ich kenne keinen einzigen Juristen und kein einziges Gericht, die das so
sehen - nennen Sie doch 'mal ein paar, wenn Sie können!
> SWD> Im übrigen hat das OLG Frankfurt soeben das Bestehen des
> SWD> Vertrags zwischen DENIC und Domaininhaber ausdrücklich
> SWD> bestätigt.
>
> Ich habe ein veröffentlichtes rechstkraeftiges Urteil
> (OLG Frankfurt in 2001, AZ kann ich bei Bedarf raussuchen)
> mit Begruendung vorliegen.
> Da wird festgestellt, dass durch Vertragsschluss ueber eine Domain
> bei einem Provider-Reseller ein Vertrag zwischen Domain-Inhaber und
> Provider-Reseller zustandekommt, und dass das DENIC mit diesem
> Vertragsverhaeltnis _nichts_ zu tun hat, ihm insbesondere _keine_
> Verpflichtungen daraus gegenueber dem Domain-Inhaber erwachsen,
> die dieser auf dem Rechtswege direkt gegen das DENIC durchsetzen
> koennte :-((
Das hat doch mit unserer Frage hier nichts zu tun. Selbstverständlich
besteht zwischen dem Domaininhaber und dessen Provider ein Providervertrag,
und selbstverständlich hat DENIC damit nichts zu tun. Über die Domain aber
besteht ein Vertrag allein zwischen deren Inhaber und DENIC.
Besten Gruß
Stephan Welzel
- Re: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, Stephan Welzel/Denic, 12/28/2001
- Re[2]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, P.B., 12/28/2001
- <Possible follow-up(s)>
- Re: Re[2]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, Stephan Welzel/Denic, 12/28/2001
- AW: Re[2]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, Heiko Ambos, 12/28/2001
- Re[4]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, P.B., 12/28/2001
- Re: Re[4]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, Stephan Welzel/Denic, 12/28/2001
- Re[6]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, P.B., 12/29/2001
- Re[6]: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c, P.B., 12/29/2001
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