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public-l - Re: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c


Chronological Thread 
  • From: "Stephan Welzel/Denic" <welzel AT denic.de>
  • To: "Heiko Ambos" <ambos AT ambos.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c
  • Date: Fri, 28 Dec 2001 10:19:18 +0100

Guten Morgen!

> Gottseidank gibt es ja "Regeln", die im BGB nachzulesen sind.

Wenigstens bis Silvester sind die Regeln, die Sie meinen, noch im
AGB-Gesetz nachzulesen ;->

> Geänderte AGB / Regeln gelten eh nur für Neuverträge und Neukunden.
> In allen anderen Fällen muß das DENIC seine Vertragspartner über
geänderte
> Regeln / AGB informieren. I.d.R. ist dem Vertragspartner auf ein
> Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Diese Fragen haben zwar mit der Sache hier nichts zu tun, aber genau diese
Hinweise auf die neuen Registrierungsbedingungen und -richtlinien wurden
erteilt. Im übrigen sind die Domainregistrierungsverträge mit DENIC
monatlich kündbar, so daß ein "Sonderkündigungsrecht" ohnehin als
ordentliches Kündigungsrecht bereits im Vertrag festgeschrieben ist.

> Naja, ich bin kein Jurist. Ein Jurist hätte obiges mit Sicherheit netter
> geschrieben. Ein Jusrist hätte beispielsweise auch mit netten
> Beispiel-BGB-§§ die Unwirksamkeit dieser "DENIC-Regeln" bewiesen.

Welche Regeln sollen unwirksam sein?

> Ohne Regeln kein Vertrag

Und wenn kein Vertrag, dann auch keine Domain - und was verpsrechen Sie
sich _davon_? Insofern richten sich Ihre Überlegungen weniger gegen DENIC
als gegen fünf Millionen Domaininhaber. Aber genau deshalb teilt DENIC Ihre
Meinung ja auch nicht.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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