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public-l - Re[6]: [DENICpublic-l] Rechtsfage: Haftung des Admin-C

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re[6]: [DENICpublic-l] Rechtsfage: Haftung des Admin-C


Chronological Thread 
  • From: "P.B." <denic-public-l AT pb4.de>
  • To: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>, public-l AT denic.de
  • Subject: Re[6]: [DENICpublic-l] Rechtsfage: Haftung des Admin-C
  • Date: Mon, 27 Oct 2003 14:56:01 +0100

Stephan <welzel AT denic.de> schrieb am 27.10.2003

>> - als Einzelunternehmer viel auf Reisen, hat
>> auch keine eigenes Buero - beauftragt den ISP, den Admin-c zu
>> stellen ("Ach machen Sie doch all'den Kram fuer mich, Sie wissen
>> ja, was man da tun muss, und ich wuerde ohnehin immer nur
>> nachfragen muessen") wogegen man sich schlecht wehren kann, und
>> ausserdem kriegt man es ja bezahlt. Nur hat der Owner nicht
>> bemerkt, dass er mit seiner Domain einem groesseren Betrieb
>> ohne Domain aber mit verwechslungsfaehiger Abkuerzung im Weg ist.
>> Der bemerkt das und klagt.
>>
>> Fuer den Admin-C gelten da genau dieselben Bedinungen, wie im
>> Urteil, auch hier kann man argumentieren, der ISP haette die
>> Domain ja abmelden koennen.
>>
>> Faktisch konnte er nicht - der Owner haette es nicht gewollt,
>> dessen Sachwalter ist der Admin-C aber und der ISP so oder so.
>>
>> Wissen um die moegliche Verwechslungsfaehigkeit konnte er auch
>> nicht, er ist weder Jurist (kann's nicht beurteilen) noch in der
>> Lage, eine umfassende Namensrecherche durchzufuehren (unbezahlbar
>> und das Ergebnis ist hoechst fragwuedig) und selbst wenn, koennte
>> er das Ergebnis wiederum nicht beurteilen. M.A.W. er ist so
>> chancenlos, wie Otto Normalverbraucher.

SWD> Auf all das kommt es nicht an - nicht einmal in der Logik des Urteils.

Stimmt.
War nur der realweltliche Hintergrund.

>> Also gibt es genau nur den moeglichen Strohhalm aus der
>> Urteilsbegruendung - "Wenn er denn vorgetragen haette, nur
>> Dienstuntergebener gewesen zu sein, haette das Gericht vielleicht
>> pruefen koennen, und das haette vielleicht zu dem Ergenbis fuehern
>> koennen, das er vielleicht nicht haette zahlen muessen.

SWD> Gerade das glaube ich nicht, und auch wenn das Urteil diesen Eindruck
SWD> erweckt, kann man nicht davon ausgehen, daß das Gericht in einem solchen
SWD> Fall tatsächlich zugunsten des admin-c entscheiden würde; denn im
SWD> tatsächlich entschiedenen Fall kam es darauf nicht an, und also hat diese
SWD> Nebenbemerkung des Gerichts, der admin-c hafte

vielleicht, was das Gericht haette pruefen koennen.

SWD> nicht, wenn er nur eine
SWD> unmaßgebliche Hilfsperson sei, keinerlei rechtliche Bedeutung.

Das sehe ich ja auch so, deshalb habe ich immer "vielleicht"
geschrieben.

SWD> Ziemlich sicher hingegen ist man, noch einmal, wenn man dafür sorgt, daß
SWD> die Daten des Domaininhabers stimmen; denn dann wird der admin-c von
SWD> vornherein nicht verklagt werden - sondern eben der Inhaber.

Das ist doch voelliger Quatsch.
Der Admin-C ist der Inhaber einer zustellungsfaehigen Anschrift.
Der Eigner ist im Zweifel nicht (an)greifbar, gerade in Faellen, wo
der ISP als Admin-C eingesetzt wird.

Auch im vorliegenden Fall ist der Admin-C als (unverschuldet)
"Beteiligter Stoerer" (in klarer Unkenntnis der Zusammenhaenge)
herangezogen worde. M.a.W. ein potentieller Klaeger kann sich
aussuchen, wen er verklagt, wird im Zweifel vorsichtshalber
beide verklagen, aber im Zweifel auch den Admin-C bevorzugen,
weil _der_ derjenige ist, der Handeln muss - warum also den
Inhaber verurteilen lassen, dass der den Admin-C anweisen
muss, wenn ich gleich den Admin-C verurteilen lassen kann
und (nur) von dem eine Zustellanschrift habe ?

>> Wir koennen alle das Urteil fuer beliebig bescheuert halten, Fakt
>> ist, es gibt es, Fakt ist, es ist rechtskraeftig.

SWD> Und es bindet allein die beiden an jenem Verfahren Beteiligten.

Und ? Es ist ein Fall, auf den sich andere Gerichte beziehen
werden, und sei es nur informationshalber.

Weiss ich, ob es nicht in meinem Fall genauso laufen wuerde ?

Also werde ich jetzt aus unserer Diskussiion den Schluss ziehen
muessen, dass ich vorsichtshalber den Klienten den Admin-C Vertrag
kuendige, bei denen ich befuerchten muss, dass sie nicht in
der Lage sein koennten, mich schadlos zu stellen, falls ich in
einen solchen Streit verwickelt werden sollte. Wenn es um reale
Streitwerte (Kosten der Domainregistrierung etc.) ginge, haette
ich da keine Sorgen, aber bei den Phantasiekosten, die da
gehandelt werden, ist das Risiko untragbar.

--
P.B.- e-mail: <public-l AT denic.de>







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