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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c

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Re: [DENICpublic-l] Re: Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c


Chronological Thread 
  • From: Marc Haber <mh+denic-public-l AT zugschlus.de>
  • To: Ralph Babel <rbabel AT babylon.pfm-mainz.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 09:20:15 +0200


Hallo Ralph,

schön mal wieder was von Dir zu lesen. Und ich muss Dir sogar
zustimmen - das war lange nicht mehr der Fall.

On Mon, Sep 20, 2004 at 09:07:14AM +0200, Ralph Babel wrote:
> Der Provider P tritt für seinen Kunden K an Dich heran
> und fragt, ob Du eine Unter-Domain k.xg8.de einrichten
> und Mail an k(ät)xg8.de an eine noch zu benennende Adresse
> weiterleiten würdest. Die angebotene Summe gefällt Dir, und
> Du stimmst zu. Später stellt K einen Dispute gegen xg8.de
> und erwirkt ein Urteil gegen P auf Übertragung der Domain,
> weil K nach Auffassung des Gerichts davon ausgehen durfte,
> daß von P die ganze Domain für K "besorgt" werden würde.

Ich vermute, dass dies unter anderem an schlechter Argumentation der
beteiligten Anwälte lag. Das Konzept der Subdomain ist in der
deutschen Juristerei ja weitgehen unbekannt, was sicher auch daran
liegt, dass Domains in Deutschland einfach zu billig sind.

> Es mag zwar bequem sein, sich über Liebweins Abhandlungen
> lustig zu machen, und er macht es einem stellenweise auch
> wirklich nicht schwer, aber _so_ leicht läßt sich der
> wahre Kern darin nicht vom Tisch wischen.

Vor allen Dingen, da - wenn Rob wirklich Glauben zu schenken ist - die
Domain ja wohl so genutzt war, wie es sich in Streitfällen eigentlich
gehört: gemeinsam. Schön wäre es, wenn das öfter der Fall wäre.
Schade, dass eine angemeldete Marke dieses Musterbeispiel an
gemeinsamer Domainnutzung in die ewigen Jagdgründe befördert hat.

Andererseits würde ich vermutlich auch keine Subdomain an jemand
wildfremdes vergeben, da im Zweifel bei rechtswidrigen Inhalten auf
einem unter der Subdomain angesiedelten Webserver der Inhaber der
Second-Level-Domain verklagt wird. Bis man da dem Richter die
hierarchische Struktur des DNS erklärt hat, hat man Wochen verbracht,
und wer alleine vor Gericht und auf Hoher See hilft, ist bekannt.

Und nochmal andererseits haben wir hier ein klassisches Eigentor, weil
Rob sich - wie üblich - in pseudojuristischem Humbatätärää und seiner
bekannten Ich-bin-Wichtig-Attitüde verrennt, von der Hauptsache
ablenkt und weiterhin kaum einen Fettnapf auslässt. Ein schillerndes
Negativbeispiel.

Grüße
Marc

--
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