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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 08:22:00 -0700


Sehr geehrter Herr Herzig,

> Bevor Sie aber jetzt den Eindruck erwecken, es gebe Ermittlungen von
> Seiten des LKA, so ist dies falsch. Es läuft kein "Ding" gegen die DENIC,
> jedenfalls nicht von Seiten des LKA. Herr Schröder sieht keine
> strafrechtliche Relevanz,...

Entscheiden tut das ein Richter am Strafgericht. Wenn nichts
dran ist, dann wird die DENIC freigesprochen. Wenn was dran ist, schauts
halt anders aus. Und ich berichte einfach darueber, egal ob Freispruch
oder Verurteilung.

> ...und das hat er Ihnen auch am Telefon gesagt. Es
> ist Ihr gutes Recht, das anders zu sehen, aber die Sachverhalte sollten
> Sie auf der Liste bitte korrekt darstellen.

Aktueller Stand: Es braucht sich ein Aktenzeichen von der
(zustaendigen) Staatsanwaltsschaft.

Ich tue das, was das BKA mir gestern empfohlen hat. Nichts
anders.

Meine http://www.rob.ritter.de und http://www.magazin.ritter.de
(=markenrechtliches Kennzeichen) wird per § 7 Abs. 2 Ziff C DENIC-AGB
"digital unterschlagen". Der ganze IT-Verkehr geht einfach "halt mal so"
auf Eure DENIC.DE rueber. Fuer die meinige HTTP und MAIL gibt es
ebenfalls keine rechtskraeftige Entscheidung, dass die DENIC den
Datensatz hierzu so veraendern darf, dass auch diese "abgeschossen"
wird.

Die Entscheidung des OLG Muenchen, auf das Sie sich berufen,
betrifft NUR die Registranten-Zeile. Nicht aber die DNS. Zumal diese
sich auch NUR gegen den Provider richtet.

MfG
Rob Liebwein





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