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public-l - [DENICpublic-l] Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder

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Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Cc: Klaus Herzig/Denic <herzig AT denic.de>
  • Subject: [DENICpublic-l] Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 05:38:47 -0700


Sehr geehrter Herr Herzig,

Klaus Herzig/Denic wrote:
> ich glaube, wir haben den Ablauf schon mehrfach sehr klar dargestellt,
> siehe auch mein letztes Posting. Dass Herr Liebwein den Fall anders sieht,
> ist inzwischen auch hinlänglich bekannt. Die Darstellung juristischer
> Feinheiten möchte ich jedoch nicht unbedingt hier vertiefen und außerdem
> gerne kompetenteren Mitarbeitern der DENIC überlassen.

Wie Ihnen aus den ersten Aeusserungen anderer Listenteilnehmer
bekannt ist, bestehen aufgrund der fehlenden TRANSPARENZ von Seitens der
DENIC Zweifeln darueber, ich haette wirklich erste jur. Schritte
eingeleitet.

Soeben am 21.09.2004 um 14:20 Uhr habe ich vom LKA erfahren,
dass das LKA, Herr Schroeder, mit Ihnen gestern abend am 21.09.2004
telefoniert hat. Warum geben Sie denn das nicht einfach zu?

Bestaetigen Sie doch einfach den Leuten hier gegenueber, dass
hier tatsaechlich ein "Ding" gegen die DENIC laeuft. Das wuerde einiges
an Diskussionen, Geruechte, Rechtfertigungen, etc. ersparen.

Der Vorab-Rechtsschutz ist auf jeden Fall die sofortig zu
erfolgende Schadensbegrenzung. Sie haben - und sei es auch von Gerichts
wegen zwangsweise unter Androhung einer Ordnungshaft von 6 Monaten gegen
Sie - bis zur weiteren Klaerung den Original-Datensatz
wiederherzustellen.

Ich bezweifle, dass Ihre Genossenschaftsmitglieder dieses Ihrige
Verhalten der voelligen Uneinsichtigkeit dulden. Schliesslich hat auch
jemand den Schaden zu ersetzen, der gerade wegen der ausbleibenden
Schadensbegrenzung entsteht und noch enstehen wird. Ich habe auch zu
klaeren, inwieweit jedes einzelne DENIC-Genossenschaftsmitglied und
DENIC-Mitglied fuer diesen Vorfall haftet, gerade wenn Sie nicht fuer
voruebergehende Schadensbegrenzung sorgen. Der gesamte seit 1997
gelaufene IT-Verkehr der RITTER.DE wird von der DENIC auf die DENIC.DE
und der DENIC-IP-Nummer zu eigen gemacht. Zur Frage der "Haftung der
DENIC" gibt es hierzu bereits ein rechtswisenschaftliches Gutachten,
welches mir nunmehr ebenfalls vorliegt.

MfG
Rob Liebwein





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