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public-l - Re: [DENICpublic-l] Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Monika Mayrhofer <M.Mayrhofer AT gmx.de>
  • Cc: Sabine Dolderer/Denic <dolderer AT denic.de>, herzig AT denic.de, owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Haftung der DENIC-Genossenschaft und DENIC-Mitglieder
  • Date: Wed, 22 Sep 2004 02:48:47 -0700


Hallo,

Monika Mayrhofer wrote:
> > Bei dem vorliegenden Fall, handelt es sich - auch
> > nach mehrfachem Nachprüfen - darum, dass ein rechtskräftiges
> > Urteil gegen den Domaininhaber der Domain ritter.de vorliegt und wir aus
> > diesem Grund die Domain gekündigt haben
> M.E. irren Sie sich. Aus der Entscheidung des OLG Münchens geht hervor, daß
> der Provider nur zu einem "Update" des Registranten-Eintrages verpflichtet
> ist. Mehr konnte ich nicht feststellen.

JA, EBEN!!! Genau so ist es!

> Ich muß von daher Hrn. Liebwein Recht geben, die Denic eG hat sich "zu weit
> aus dem Fenster gelehnt", indem sie sich in "Update"-Angelegenheiten des
> zuständigen Denic-Mitglieds eingemischt hat und aufgrund der Kenntnis
> darüber hierfür zu haften hat.

Danke. Aber das macht alles keinen Sinn mit der uneinsichtigen
DENIC. Die wollen einstweilige Verfuegungen. Also kriegen sie die
einstweilige Verfuegungen. Die wollen die Feststellungsklagen. Also
kriegen sie die Feststellungsklagen. Die wollen vorm Strafgericht
angeklagt werden. Also sollen sie auch vors Strafgericht gezerrt und
verurteilt werden. Die wollen Schadenersatz leisten. Also sollen sie
auch Schadenersatz zahlen.

Wenn sich die DENIC das alles erlauben und leisten kann, kein
Problem.

Die DENIC macht mich mit deren staendigen Vertroestungen nur zum
Trottel und verschwendet meine Zeit der Gutmuetigkeitsversuche. Haetten
bereits schon am 18.09.2004 so richtig saftig-kostenpflichtig abmahnen
sollen. Diese Art meiner Gutmuetigkeit von kostenlosen Abmahnungen
kapiert die DENIC nicht. Ich versuche bei Rechtsverletzungen immer
zuerst einen direkten Weg zum Rechtsverletzer. Wenn das nicht
funktioniert, Abmahnung.

Der Patentanwalt der NIC.RITTER.DE meinte hierzu gestern
folgendes: Die DENIC hat den Datensatz nur deswegen schon jetzt komplett
mit allen Datenbankbestandsteilen geaendert, weil sie zusammen mit dem
Klaeger gewusst hat, dass der Klaeger das Vollstreckungs- und
Verfasssungsbeschwerdeverfahren verlieren wird. Offensichtlich hat der
Klaeger "Lunte gerochen" und die DENIC unter Druck gesetzt und jetzt
haben die "im gemeinschaftlichen Handeln" am 17.09.2004 schnell den
gesamten Datensatz geaendert. Die von der DENIC ausgesprochene
Kuendigung ist auf jeden Fall Unfug, so auch seine Meinung.

> > > Erlauben Sie mir die Frage, ob die Denic als eingetragene Genossenschaft
> > > gemäß dem Genossenschaftsgesetz und den Genossenschaftsbedingungen schon
> > > einen Sitzungstermin mit dem gesamten Vorstand und dem Aufsichtsrat
> > > anberaumt hat, um den Vorfall und die Haftungsfrage rund um ritter.de zu
> > > klären, wozu die Denic eG verpflichtet ist?
> >
> > natürlich sind wir uns über unsere Pflichten und Aufgaben sowie der damit
> > verbundenen Haftung im Klaren, nur greifen diese in diesem
> > konkreten Fall nicht.
> Ist anzunehmen, daß es hierzu einen Beschluß des gesamten Vorstands und dem
> Aufsichtsrat gibt, die Sache "greife in diesem konkreten Fall nicht" um sich
> der Haftung zu Lasten der Genossenschaftsmitglieder zu entziehen, wenn es
> sich bei diesem Fall nur um "Update"-Angelegenheiten handelt, sich die Denic
> eG jedoch in solchige einmischt?

Keine Ahnung. Ich bin kein Genossenschaftsrechtler. Ich glaube
kaum, dass die Genossenschaftlers dieses grobe DENIC-Verhalten
durchgehen lassen, insbesondere wenn diese nicht vorher darueber
informiert werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DENIC sollte
sich auch einmal die Strafrechtsvorschriften im GenG durchlesen oder
sich darueber beraten lassen, §§ 147 ff. GenG -
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geng/

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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