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public-l - Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Lutz Donnerhacke <lutz AT iks-jena.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 08:18:10 -0700


Hallo,

Lutz Donnerhacke wrote:
> > Man kann doch nicht einfach das
> > fuer rechtskraeftig erklaeren, wo doch ueber mindestens 3 Rechtsmittel
> > noch nicht entschieden ist.
>
> Das geht.

Na, dann waere ja vom beklagten Provider eine weitere
Verfassungsbeschwerde faellig. Noch besser: Einstweilige Verfuegung beim
Bundesverfassungsgericht:

§ 32 BVerfGG
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch
einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer
Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen
wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
http://www.verfassungsbeschwerde.de/bverfgg.html

Nachdem die DENIC nicht das Vollstreckungsverfahren und die
Verfassungsbeschwerde-Verfahren abwartet, sondern schon mit der
Vollstreckung begonnen hat, waere eine solchige einstweilige Verfuegung
des Bundesverfassungsgericht durchaus moeglich. Zum Beispiel mit dem
Tenor:

"Es wird einstweilig festgestellt, dass die Entscheidung des OLG
Muenchen... nicht rechtskraeftig ist. Die einstweilige Verfuegung gilt
bis zur Entscheidung ueber die neue Verfassungsbeschwerde".

Es kann dann in aller Ruhe per dieser neuen
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht entschieden werden,
ob jetzt OLG Muenchen rechtskraeftig ist oder nicht.

Und die DENIC muss sofort das alles wieder zurueckumbauen.
Klasse, der § 7 Abs. 2 Ziff. C der DENIC-AGB. :-)))

Das Rechtssystem bei der DENIC ist krank.

> Und das ist von Ihnen auch beschrieben worden: Revision wurde
> nicht zugelassen.

Nein, das ist nicht richtig. Schau, die Revision zum BGH wurde
vom OLG Muenchen nicht zugelassen (Begruendung "kein grundsaetzliche
Bedeutung"). Deswegen heisst dieses Rechtsmittel hierzu
"Nichtzulassungsbeschwerde". Ueber diese "Nichtzulassungsbeschwerde"
entscheidet der BGH. Hierzu wurde ein Zwischenverfahren eingebaut,
naemlich Antrag auf Bewilligung einer Prozesskostenhilfe (PZKH) fuer das
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (PZKH-Antrag). Der BGH hat dann
entschieden, dass diesem PZKH-Antrag fuer eine Nichtzulassungsbeschwerde
nicht stattgegeben wird. Das bedeutet: Dem beklagten Provider wird keine
PZKH gewaehrt, er muss die Nichtzulassungsbeschwerde als solche aus
eigener Tasche bezahlen. Selbstverstaendlich ist das moeglich, dass man
hier aus eigener Tasche weitermachen kann. Warum nicht?

Wenn der beklagte Provider das aus eigener Tasche bezahlt und
Erfolg bei der Nichtzulassungsbeschwerde hat, dann wird die Revision zum
BGH zugelassen.

Und dann erst mit der Revision wird der BGH sich ausfuehrlich
mit den Sonderfall RITTER.DE beschaeftigen. Der Fall ist deswegen ein
Sonderfall, weil es sich hier um reine vertragsrechtliche Aspekte
handelt (1x Emailadresse zu RITTER.DE bestellen ist nicht gleich die
gesamte Domaine RITTER.DE bestellt zu haben). Einen solchigen Fall hat
es in der Geschichte der BRD vor dem BGH noch niemals gegeben.

Das alles, was bisher vor dem BGH rund um Domainnamen
stattgefunden hat, das waren alles mehr Markensachen und Namensrecht
(z.B. "maxem.de", "shell.de"). Hier mit der RITTER.DE geht es um den
Schwerpunkt Vertragssache. (1x Emailadresse zu RITTER.DE bestellen ist
nicht gleich die gesamte Domaine RITTER.DE bestellt zu haben)

Mehr ist es nicht. Das Verfahren beim BGH hat noch gar nicht so
richtig angefangen.

Mittendrin kommt die DENIC, veraendert den kompletten Datensatz
und begruendet dies mit "irgendeiner" rechtskraeftigen Entscheidung.

Sie aendert nicht nur die Registranten-Zeile, worueber das OLG
Muenchen entschieden hat, sondern sie aendert ALLES. Auch die DNS. Das
darf sie nicht.

> Damit ist das Urteil rechtsgültig. Ihre Einsprüche dagegen
> heben die Rechtsgültigkeit des Urteils nicht auf.

Ich wuerde das gerne schriftlich haben, wo hier "rechtskraeftig"
drauf steht. Ich glaubs immer noch nicht.

> Es wäre von Vorteil, wenn Sie etwas mehr von der Zeit, die Sie derzeit in
> Mails investieren, in die Grundlagen des Deutschen Rechtssystems stecken.

Mein Antrag auf Zulassung zum BGH-Rechtsanwalt reicht nicht aus,
stimmt.

> Im Übrigen untersage ich Ihnen, mich weiter mit ihren Problemen zu
> belästigen.
> Sollten Sie weiterhin mir mittelbar oder unmittelbar Ihre zu diesem Kontext
> Mails zukommen lassen, so sehen Sie einer kostenpflichtigen Abmahnung
> entgehen.
>
> SCNR.

Danke fuer den Humor hier. Hat sich mal wieder gebraucht. :-)))

Viele Gruesse
Rob





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