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public-l - Re: [DENICpublic-l] Urheberrechtsschutz zum einzelnen Domaindatenbanksatz

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Urheberrechtsschutz zum einzelnen Domaindatenbanksatz


Chronological Thread 
  • From: Thoralf Liersch <thliersch AT web-eagles.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Urheberrechtsschutz zum einzelnen Domaindatenbanksatz
  • Date: Sat, 25 Sep 2004 18:49:49 +0200


Rob Liebwein schrieb:


Der vom Registranten erstellte Datenbanksatz ist das "DAS
ERGEBNIS DER EIGENEN GEISTIGEN SCHöPFUNG".


hm das kann so nicht ganz stimmen.
zu diesem datensatz gehört nunmal auch die angabe des namens, der adresse und sämtliche anderen kontaktdaten, die sich der Registrant nunmal im normalfall nicht aus den fingern saugt.
Somit kann man hierbei nicht vom geistigen Eigentum sprechen. Klar es gibt Registranten wo all diese Angaben "DAS ERGEBNIS DER EIGENEN GEISTIGEN SCHöPFUNG" sind, aber Sie werden mir sicher zustimmen das dies nicht grad zulässig ist.

Also sollte jemand auf dieses Recht beharren, dann gehört demjenigen sowieso die Domain entzogen weil dann diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ich hoffe doch das das im betreffenden Fall der ritter.de nicht zutrifft :).

mfg thoralf






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