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public-l - Re: [DENICpublic-l] Urheberrechtsschutz zum einzelnen Domaindatenbanksatz

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Urheberrechtsschutz zum einzelnen Domaindatenbanksatz


Chronological Thread 
  • From: Sebastian Wiesinger <sebastian AT karotte.org>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Urheberrechtsschutz zum einzelnen Domaindatenbanksatz
  • Date: Sun, 26 Sep 2004 00:25:06 +0200


* Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de> [2004-09-25 18:36]:
> > > (1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind
> > > Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfs-
> > > [..]
> > >
> > > (3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie
> > > individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß [..]
>
> "...daß sie DAS ERGEBNIS DER EIGENEN GEISTIGEN SCHöPFUNG
> ihres Urhebers sind..."
>
> Warum loeschen Sie denn so sinnentstellend die wichtigsten
> Zeilen?

Aber seinen Namen, seine Adresse und einen Domainnamen eingeben ist
deswegen immer noch keine geistige Schöpfung. Wenn dann ist die
geistige Schöpfung der Domainname an sich, der dann auch durch
Markenrecht etc. geschützt werden kann. Das macht den Datensatz bei
der Denic noch immer nicht zu einem geschützten Werk.



> "Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem
> Sinne darstellen, daß sie DAS ERGEBNIS DER EIGENEN GEISTIGEN SCHöPFUNG
> ihres Urhebers sind."
> vgl. § 69a Abs. 3 Satz 1 UrhG "Gegenstand des Schutzes"
> vgl. http://www.urhg.de/par69a/
>
> Der vom Registranten erstellte Datenbanksatz ist das "DAS
> ERGEBNIS DER EIGENEN GEISTIGEN SCHöPFUNG".

Ich glaube nicht, dass sie jemanden davon überzeugen können. Aber ich
würde einen derartigen Versuch mit Interesse verfolgen.

> > Du bzw. das DENIC Mitglied nimmt einen Eintrag in einem öffentlich
> > zugänglichen Register vor, du erschaffst keinerlei Werk das in
> > irgendeiner Weise vom Urheberrechtsgesetz geschützt wäre.
>
> Ein oeffentlich zugaengliches Register? Ich spreche nicht von
> der WHOIS-Abfrage mit dem WHOIS-Ausgabeergebnis.

Nein, ich meine auch den Datensatz bei der Denic. Der meines Wissens
nach immer noch aus Name, Adresse und Domainname besteht. Recht viel
mehr steht da nicht drin. Ich sehe immer noch nicht, wie ein solcher
Eintrag einen Schutz durch das Urhebergesetz geniessen würde.

> Zitat Sebastian Wiesinger:
> "Würdest du neben mir sitzen hättest du jetzt die Faust in der Fresse."
> vgl.
> http://groups.google.de/groups?selm=ag1shj%24vg0%243%40tuvok.fire-world.de&output=gplain

Oben werfen sie mir vor die wichtigsten Sachen wegzulassen, aber sie
posten einzelne Zeilen aus einem Artikel ohne Zusammenhang. Dieser
Beitrag bezog sich auf einen offensichtlich als Provokation gemeinten
Orginalartikel, und war sicherlich nicht so zu verstehen, dass ich
irgendjemandem körperliche Gewalt antun wollte.

> Im uebrigen danke ich fuer den Link. Mal schauen, wie die
> DENIC sich verhaelt, wenn sie erst einmal Kenntnis ueber die
> rechtswidrigen Inhalte hat. Schliesslich ist es eine
> DE-Domaine, die von der DENIC verwaltet wird. Und bei
> DE-Domaines heisst es ja bei der DENIC, dass man
>
> "...durch die Registrierung (=Datenbanksatz-Erstellung) keine Rechte
> Dritter zu verletzen hat."

Mir ist nicht ganz klar, wie durch die Registrierung der von mir
genannten Domain Rechte Dritter verletzt wurden. Schliesslich hiess
die Domain nicht "liebwein-ist-merkbefreit.de" sondern mptrans.de.
Evtl. sollten sie sich lieber mit dem Inhaber der Domain
auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Wiesinger

--
GPG Key-ID: 0x76B79F20 (0x1B6034F476B79F20)
Wehret den Anfaengen: http://odem.org/informationsfreiheit/
'But...I died,' said the shade of Unity.
YES, said Death. THIS IS THE NEXT PART... - Terry Pratchett, Thief Of Time





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