Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers
  • Date: Fri, 15 Oct 2004 00:37:02 +0200


> > Wenn man zu einem DE-Domainnamen vom
> > Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch machen moechte -- dessen Recht jedem
> > personenbezogenen DE-Registranten zu steht -- zum Beispiel so:
> >
> > "Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser
> > Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte
> > Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung,
> > vgl. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG"
> > http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#6
> > http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#28
> >
> > Dann liegt ein Verstoss gegen die DENIC-AGB vor und die DENIC
> > kuendigt die DE-Domaine, weil sie die WHOIS-Daten nicht mehr an Dritte
> > weitergeben darf.
>
> Und hat damit voellig Recht.

Ja, wirklich nicht. Die DENIC ist nur ein Provider und keine Behoerde
und hat sich von daher zurueckzuhalten. Bei SPAM gibt die z.B. die
T-Online die Daten nur an die Behoerde heraus, oder wenn ein
richterlicher Beschluss vorliegt. Vorher gibts ueberhaupt gar nichts
(womit man regelmaessig die Dringlichkeit fuer die EV verliert).

Wenn SPAM wegen Baumwolljacken kommt, wird das Strafverfahren erst
einmal eingestellt. Wenn SPAM wegen Porno und Sex kommt, gibt es ein
Verfahren wegen sexueller Noetigung (faellt unter "Beleidigung"). Dann
kriegt man die Daten des Spamers. Wir hatten doch saemtliche
Kombinationen schon alle durchgepokert. Auch zahlreiche Auskunftsklagen,
die wir alle gewonnen haben.

> Nein, man nennt das Pragmatismus und erfolgter Reality Check.

So ein Schmarrn.

> > Die DENIC greift in einer unzulaessigen Art und Weise in die
> > Rechte aus dem Bundesdatenschutzgesetz hinein und verbreitet diese Daten
> > nicht nur innerhalb Deutschland, sondern weltweit. Damit gilt nicht nur
> > das BDSG aus dem DE-Recht, sondern auch EU-Datenschutzrecht und
> > Internationales Datenschutzrecht.
>
> Und? Jeder Domaininhaber hat der Veroeffentlichung zugestimmt.

Nein! Zuerst stimmt man zu und danach(!) macht man vom
BDSG-Widerrrufsrecht Gebrauch, naemlich _nur_ das was es wegen der
Weitergabe der Daten an Dritte betrifft. Dann kuendigt die DENIC die
DE-Domaine.

> > Natuerlich. Und jeder hat das Recht, zum Beispiel _heute_ vom
> > Widerrufsrecht wegen der Weitergabe der Daten an Dritte Gebrauch machen
> > zu koennen. Jeder.
>
> Jo, und dann sind Sie halt draussen.

ROFL! Seiens mir da nicht boes, aber das ist eine glatte Erpressung.

Die Aufsichtsbehoerde der DENIC hatte anfangs auch so aehnlich
argumentiert, so nach Motto "Ja mei, dann koennens halt keine Homepage
fuer Ihre Domaine fahren", als ob man sich wegen dieser BDSG-Ignoranten
mit einer http://ourworld.compuserve.com/homepages/irgendwasname
abzufinden hat.

> Ein Amateurfunker muss z.B.
> auch mit einem Rufzeichen registriert sein, und seine Adresse ist
> oeffentlich von Jedermann abfragbar. Das sind halt die Spielregeln.

Nein. Die WHOIS-Daten sind nur deswegen so verfuegbar, weil der
Registrant einer Weitergabe an Dritte (sei es befugte oder unbefugte)
zugestimmt hat. Der Registrant kann aber zu jeder Zeit von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht steht im zu und die DENIC
hat es zu unterlassen, diesem dieses BDSG-Recht wegzunehmen.

Die DENIC kann die DE-Domaine nach wie vor weiter registriert fahren.
Es wird lediglich beim WHOIS-Ausgabeergebnis z.B. angezeigt "Dieser
Datensatz kann nur mit Hilfe der Behoerde abgefragt werden". Daran
aendert sich ueberhaupt nichts an der DE-Domaine, die munter weiter
fahren kann. Wer die Kontaktdaten wissen will, soll doch einfach ins
Impressum hinsurfen. Dafuer gibt es doch den § 6 TDG.

Genauso macht es die Rechtsabteilung der T-Online auch. Die
ruecken aber ueberhaupt gar nichts raus (nicht einmal per § 13a UKlaG,
womit man staendig eigens klagen muss).

> Der DENIC whois ist das geringste Problem. Und ich bin durchaus als
> Kritiker bekannt bzgl. wie DENIC mit den whois Daten umging. Allerdings
> aus anderen Gruenden.

Welche?





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page