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public-l - Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains


Chronological Thread 
  • From: Thomas Hochstein <ml AT ancalagon.inka.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains
  • Date: Fri, 01 Dec 2006 06:47:21 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>
  • Organization: Sztable of the Szlauszaf


"Michael Nicolai" schrieb:

> Heißt das, dass der, der die Domain registriert, unter anderem 18 Jahre alt
> sein muss, oder reicht in diesem Fall auch das eingeschränkte Recht eines
> 16jährigens?

Ein 16jähriger ist nicht voll geschäftsfähig; auch der Domain-Vertrag
ist bis zur Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten schwebend
unwirksam.

> Außerdem: Kann aus dem FAQ-Eintrag schließen, dass der Domaininhaber nicht
> diese Voraussetzungen erfüllen muss?

Das verstehe ich jetzt nicht. Wer eine Domain registriert, ist auch
der "Inhaber" einer solchen; es sei denn, er tritt als dessen
Vertreter auf.

-thh





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