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public-l - Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains


Chronological Thread 
  • From: Thomas Hochstein <ml AT ancalagon.inka.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains
  • Date: Fri, 01 Dec 2006 17:06:12 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>
  • Organization: Sztable of the Szlauszaf


Stephan Welzel/Denic schrieb:

>> Ein 16jähriger ist nicht voll geschäftsfähig; auch der Domain-Vertrag
>> ist bis zur Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten schwebend
>> unwirksam.
>
> Es sei denn natürlich, die Erziehungsberechtigten haben von vornherein
> ihre Einwilligung erteilt,

Klar.

> oder es handelt sich um ein sog.
> Taschengeldgeschäft, das der Minderjährige von seinem Taschengeld
> bestreitet, das ihm ja gerade zur freien Verfügung überlassen wurde.

Das kann ich mir bei einem Dauerschuldverhältnis mit wiederkehrender
Leistungsverpflichtung kaum als realen Streitfall vorstellen.

> Im übrigen liegt die Altersgrenze nicht bei 16, sondern bei sieben Jahren.

Sicher. Gefragt war aber eben konkret nach dem 16jährigen.

-thh





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