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public-l - [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains
  • Date: Fri, 1 Dec 2006 14:12:16 +0100 (CET)
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>


Stephan Welzel/Denic schrieb:

> Ich habe [...] - vollkommen zutreffend - erklärt,
> daß eine gesonderte Einwilligung des gesetzlichen
> Vertreters nicht erforderlich ist, wenn es sich
> um ein sog. Taschengeldgeschäft handelt.

- Verstehen Sie unter einem "Taschengeldgeschäft"
eines nach 110 BGB? Wenn nein, was sonst?

- Handelt es sich bei einem de-Domain-Vertrag mit dem DENIC
um ein Dauerschuldverhältnis? Wenn nein, worum sonst?

- Sind Dauerschuldschuldverhältnisse von 110 BGB gedeckt?

Drei ganz einfache Ja/Nein-Fragen und elementare Logik.

> Unter welchen Umständen das der Fall ist, habe ich bewußt
> offengelassen, weil da viele Konstellationen denkbar sind.

"Ich könnte Euch noch tausend Gründe nennen - wenn ich nur welche wüßte."





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