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public-l - Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Vorraussetzungen für Domains
  • Date: Fri, 1 Dec 2006 10:02:58 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>


Guten Tag,

owner-public-l AT denic.de schrieb am 01.12.2006 06:47:21:
>
> > Heißt das, dass der, der die Domain registriert, unter anderem 18
Jahre alt
> > sein muss, oder reicht in diesem Fall auch das eingeschränkte Recht
eines
> > 16jährigens?
>
> Ein 16jähriger ist nicht voll geschäftsfähig; auch der Domain-Vertrag
> ist bis zur Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten schwebend
> unwirksam.

Es sei denn natürlich, die Erziehungsberechtigten haben von vornherein
ihre Einwilligung erteilt, oder es handelt sich um ein sog.
Taschengeldgeschäft, das der Minderjährige von seinem Taschengeld
bestreitet, das ihm ja gerade zur freien Verfügung überlassen wurde.

Im übrigen liegt die Altersgrenze nicht bei 16, sondern bei sieben Jahren.

> > Außerdem: Kann aus dem FAQ-Eintrag schließen, dass der Domaininhaber
nicht
> > diese Voraussetzungen erfüllen muss?
>
> Das verstehe ich jetzt nicht.

Ich auch nicht. Aber vielleicht hilft dies: Der Domaininhaber ist der
Vertragspartner DENICs und muß daher die Voraussetzungen erfüllen, die man
erfüllen muß, um wirksam Verträge schließen zu können. Ist der
Domaininhaber zwischen sieben und 18 Jahre alt, heißt das: Es gilt das
soeben Gesagte.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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