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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains
  • Date: Fri, 1 Dec 2006 21:29:45 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>


Guten Abend,

> > Ich habe [...] - vollkommen zutreffend - erklärt,
> > daß eine gesonderte Einwilligung des gesetzlichen
> > Vertreters nicht erforderlich ist, wenn es sich
> > um ein sog. Taschengeldgeschäft handelt.
>
> - Verstehen Sie unter einem "Taschengeldgeschäft"
> eines nach 110 BGB? Wenn nein, was sonst?

Selbstverständlich. Sie nicht? Wenn nein, was sonst?

> - Handelt es sich bei einem de-Domain-Vertrag mit dem DENIC
> um ein Dauerschuldverhältnis? Wenn nein, worum sonst?

Selbstverständlich. Sehen Sie das nicht so? Wenn nein, wie dann?

> - Sind Dauerschuldschuldverhältnisse von 110 BGB gedeckt?

Das kommt darauf an.

> > Unter welchen Umständen das der Fall ist, habe ich bewußt
> > offengelassen, weil da viele Konstellationen denkbar sind.
>
> "Ich könnte Euch noch tausend Gründe nennen - wenn ich nur welche
wüßte."

Wenn Sie nach einem Beispiel gefragt hätten, hätte ich Ihnen gern eins
gesagt. Da Sie aber ganz offenkundig nur Ihre Übellaunigkeit ein wenig
spazierenführen wollen, schweige ich.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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