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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains


Chronological Thread 
  • From: Dirk Schaufert <dirk.schaufert AT activeminds.net>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains
  • Date: Thu, 07 Dec 2006 10:35:36 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>
  • Organization: active minds GmbH


Florian Weimer wrote:
* Dirk Schaufert:

Gibt es hierzu eigentlich Rechtsprechung? Mir ist zwar bewusst, dass
dies von der DENIC immer wieder so behauptet wird, aber mir will
einfach nicht klar werden, wie es möglich sein kann, einen Vertrag
abzuschließen, ohne davon zu wissen. Nach meinen bescheidenen
juristischen Kenntnissen kommt ein Vertrag durch zwei deckungsgleiche
Willenserklärungen zustande. Wie kann ich eine Willenserklärung
gegenüber einem Vertragspartner abgeben, von dessen Existenz ich unter
Umständen nicht einmal weiß?

Nur mal interessehalber: Wer weiß nichts? Der Domaininhaber von der
DENIC, oder die DENIC vom Domaininhaber?

Der DENIC werden die Daten des Registranten ja übermittelt. Der Registrant jedoch äußert sich gegenüber den DENIC überhaupt nicht. Eventuell weiß er nicht einmal von deren Existenz. Er hat sich an einen Provider, DENIC-Genossen, Reseller oder wen auch immer gewandt und dort die Registrierung einer Domain bestellt und geliefert bekommen.

Ich habe noch keine lückenlose Argumentationskette gelesen, wie ich da zu einem Vertragsverhältnis zwischen DENIC und Registranten komme.

--
Dirk Schaufert http://www.activeminds.de
active minds GmbH E-Mail dirk.schaufert AT activeminds.de
Zum Lokschuppen Tel: +49 6841 9849030
D-66424 Homburg Fax: +49 6841 9849039





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