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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains


Chronological Thread 
  • From: Dirk Schaufert <dirk.schaufert AT activeminds.net>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains
  • Date: Thu, 07 Dec 2006 09:51:43 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>
  • Organization: active minds GmbH


Stephan Welzel/Denic wrote:

Nach Rechtsauffassung des DENIC besteht ein Vertrag
(und damit das Dauerschuldverhältnis) direkt mit
dem DENIC, und dieser ist von Vereinbarungen mit dem
DENIC-Genossen (oder Reseller) erst einmal unabhängig.

Das ist nicht die Rechtsauffassung DENICs, sondern eine Tatsache.

Gibt es hierzu eigentlich Rechtsprechung? Mir ist zwar bewusst, dass dies von der DENIC immer wieder so behauptet wird, aber mir will einfach nicht klar werden, wie es möglich sein kann, einen Vertrag abzuschließen, ohne davon zu wissen. Nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen kommt ein Vertrag durch zwei deckungsgleiche Willenserklärungen zustande. Wie kann ich eine Willenserklärung gegenüber einem Vertragspartner abgeben, von dessen Existenz ich unter Umständen nicht einmal weiß?

Grüße

--
Dirk Schaufert http://www.activeminds.de
active minds GmbH E-Mail dirk.schaufert AT activeminds.de
Zum Lokschuppen Tel: +49 6841 9849030
D-66424 Homburg Fax: +49 6841 9849039





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