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public-l - Re: Re: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt


Chronological Thread 
  • From: lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt
  • Date: Tue, 4 Dec 2001 09:41:48 +0000 (UTC)
  • Newsgroups: iks.lists.ripe.de
  • Organization: IKS GmbH Jena

* Stephan Welzel/Denic wrote:
>ich weiß zwar nicht, wer gestern eine Stellungnahme versprochen hat,

Ihre freundliche Hotline, die mich auch mehrfach zurückrief.

>aber ich übernehme es jetzt, eine solche abzugeben:

Danke. Der Mensch an der Hotline wollte eine Kopie.

>>> Nach http://www.denic.de/doc/DENIC/agb.html §3Abs1 und §8 sowie
>>> http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html §III ist für den
>>> Admin-C ausschließlich die Anschrift erforderlich.
>
> Das trifft zu und liegt daran, daß DENIC handles für Personen, nicht aber
> für admin-cs oder tech-cs oder zone-cs anlegt. Soll heißen: Bei der
> Anlage eines handles weiß man nicht, ob es später den admin-c oder den
> tech-c oder beides bezeichnen soll, und deshalb muß es zunächst alle
> Angaben enthalten.

Das sind implementationstechnische Details, die o.g. Dokumenten und dem
TDDSG widersprechen. Also ist die Implementation zu ändern. Das das geht,
zeigt das DENIC Mitglied ECRC. Meine offnene Aufträge liefen problemlos
durch. (Ohne phone, fax, email für den Admin-C.)

>> Die für heute abend versprochene Stellungnahme des DENIC steht noch
>> aus. Telefonisch wollte man mir erklären, daß ein Unterschied zwischen
>> Handle und Eigentümer besteht (stimmt!) und man zu dem Handle eben
>> Phone und Email angeben müsse. Erst durch mehrmaligen Hinweis auf §III
>> der Vergaberichtlinie konnte ich zumindest Verständnis erreichen. §8
>> AGB wurde mit Hinweis auf "Das ist doch nur der Datenschutz" abgelehnt.
>
> Mit § 8 der Registrierungsbedingungen hat das alles nichts zu tun; denn
> diese Vorschrift betrifft die Veröffentlichung in der Whois-Datenbank,
> und da werden in der Tat vom admin-c nur Name und Anschrift angegeben.

§III der Vergaberichtlinie:

:Der Domaininhaber (descr:) ist der Vertragspartner der DENIC und damit der
:an der Domain materiell Berechtigte. Sofern es sich nicht um eine natürliche
:Person handelt, ist bei Auftragserteilung die vollständige den gesetzlichen
:Vorschriften entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz anzugeben. Ebenso
:muss die Anschrift mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse
:nicht ausreicht.
:
:Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber
:benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und
:verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten
:verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC
:darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der
:Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich
:dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem
:Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine
:Straßenanschrift angeben.
:
:Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer
:Hinsicht. Für ihn sind Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie
:E-Mail-Adresse anzugeben.
:
:Der Zonenverwalter (zone-c) betreut den oder die eigenen Nameserver des
:Domaininhabers und ist mit Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie
:E-Mail-Adresse anzugeben. Sofern der Domaininhaber keine eigenen Nameserver
:delegiert, ist ein zone-c nicht erforderlich.

Wie bitte wollen Sie(sic!) das mit der o.g. Behauptung, man müsse "Telefon-
(und Telefaxnummer) sowie E-Mail-Adresse" für den Handle haben, in Einklang
bringen?





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