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public-l - [DENICpublic-l] Form und Frist bei Kuendigung nach 7 (2)

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Form und Frist bei Kuendigung nach 7 (2)


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Form und Frist bei Kuendigung nach 7 (2)
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 14:46:42 +0200


Joachim Strohbach zu Rob Liebwein:

> zudem hatten Sie bereits am 10.9.2004
> ein Schreiben von DENIC erhalten.

Meine folgende Frage entstand - natürlich - völlig spontan
und ist als unabhängig vom vorliegenden Fall zu betrachten:

In welcher Form und mit welcher Frist wird ein
Domain-Inhaber über die Kündigung nach § 7 (2)
(insbesondere Buchstabe c) der DENIC-Domainbedingungen
informiert? Geschieht dies direkt oder über den
Admin-C? Wo ist dies rechtsverbindlich geregelt?

Interessant finde ich auch § 7 (3), wonach es nicht auf den
(in manchen Fällen auch durchaus nur unterstellten) _Zugang_
der Kündigung ankommt, sondern auf die "Absendung":

| Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte kann DENIC
| mit Absendung der Kündigung die Domain dekonnektieren.

(Nein, keine Frage hierzu. Wollte ich nur erwähnt haben.)





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