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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Scharfe Ruege wegen des DENIC-Nullaction-Verhalten

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Scharfe Ruege wegen des DENIC-Nullaction-Verhalten


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Elmar Knipp <Elmar.Knipp AT knipp.de>
  • Cc: public-l AT denic.de, recht AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Scharfe Ruege wegen des DENIC-Nullaction-Verhalten
  • Date: Sun, 17 Oct 2004 09:10:53 -0700


Sehr geehrter Herr Knipp,

Elmar Knipp wrote:
> 2) Es ist sehr schwierig, an die Spammer selbst zu kommen. Daher schlagen
> Sie vor, das Publizieren von E-Mail-Adressen im Internet genauer zu
> überprüfen, um den Spammern weniger "Futter" zu geben.

Korrekt.

> 3) Sie sehen den DENIC-Whois (Port 43 und 80) als unrechtmäßige
> Veröffentlichung von E-Mail-Adressen. [Das ist der erste Grund, warum Sie
> das Thema hier auf public-l behandeln wollen.]

Richtig.

> 4) Als Beweis, daß durch den DENIC-Whois E-Mail-Adressen von Spammern
> mißbraucht werden, haben Sie für jede Domain individuelle E-Mail-Adressen
> verwendet, die sonst nirgends verwendet werden. Somit haben Sie eine
> Rückverfolgungsmöglichkeit.

Ja, Beispiel:
domtech.werbung-einwerfen-verboten AT domainname-beispiel.de

Diese Emailadresse funktioniert auch. Gerade mit diesem Zusatz
"Werbung einwerfen verboten" kann ich von der BGH-Rechtssprechung
bezueglicher unerwuenschter Werbungen Gebrauch machen und gegen Spamer
spielend leicht Unterlassungsansprueche geltend machen. Jeder Richter
auf den Landgerichten versteht es, dass hier ausdruecklich ein
"Aufkleber" angebracht worden ist, bei dem der ausdrueckliche Wunsch
uebermittelt worden ist, dass das zu unterlassen ist. Fuer diese
Entwicklung habe ich 7 Monate gebraucht. Und jetzt funktioniert das.

In den USA ist das einfacher mit
"domtech.spam-is-forbidden AT domainname-example.com", weil bei uns in
Kalifornien das bereits schon gesetzlich geregelt ist, dass diese
Spamerei verboten ist (anders im DE-Recht). Wenn man also trotzdem Spam
exakt genau an diese Emailadresse sendet, kann ich schon von vornherein
den Vorsatz beweisen.

Dabei ist es aber auch so, dass diese ganz spezielle
Emailadresse domtech.werbung-einwerfen-verboten AT domainname-beispiel.de
ausschliesslich nur in der WHOIS-Datenbank der DENIC zur Verwendung
gebracht wird. Sie taucht nirgendswo irgendwo anders auf.

> 5) Bei zwei von Ihnen registrierten .de-Domains haben Sie jetzt ungültige
> E-Mail-Adressen eingetragen, damit der zu erwartende Spam nicht Sie
> trifft.

Ja.

> 6) DENIC sagt, daß diese beiden Domains gelöscht werden, da die ungültigen
> E-Mail-Adressen gegen die Registrierungsvorschriften stoßen. [Das ist der
> zweite Grund, das Thema hier auf der Liste zu behandeln.]

Ja, richtig. Diese Mitteilung war am 15.10.2004, Frist bis zum
18.10.2004 wobei Frau Gassman diese unangemessene Frist auf meinen
Fristverlaengerungsantrag hin bis nur zum 20.10.2004 verlaengert hat.
Ich habe Frau Gassman darauf hingewiesen, dass wir das zuerst in der
DENIC-Liste klaeren muessen. Sie moege die Frist bis mindestens zum
28.10.2004 verlaengern. Solange hat die DENIC es zu unterlassen, die
betroffenen Domainnamen LOWRIDERMAGAZIN.DE und LOWRIDER-MAGAZIN.DE zum
20.10.2004 zu loeschen. Je nachdem, wie Frau Gassmann morgen am
18.10.2004 reagiert, geht der Antrag auf einstweiliger Verfuegung gegen
die DENIC raus, weil wir hier wegen der drohenden Loeschung ein
Rechtsschutzbeduerfnis haben.

> 7) Sie schlagen in Ihrem (ich nenne das jetzt mal 4-Punkte-Programm) vor,
> wie DENIC die Whois-Daten künftig publizieren soll.
>
> Ist das so richtig zusammengefaßt?

Ja, das ist korrekt. Vielen Dank fuer die knappe
Zusammenfassung. War gut geschrieben. :-)

> Fehlt etwas?

Nein. Vielleicht bis auf die Tatsache, dass die Dringlichkeit
wegen der drohenden Loeschungsgefahr zu bejahen ist. Die Vorgehensweise
der DENIC ist unverhaeltsmaessig. Wenn Sie auf Frau Gassmann einwirken
koennen, dass hier erst mal die Domainnamen geloescht werden und diese
auch bei der DENIC zieht, dann waere ich Ihnen sehr dankbar.
Schliesslich ist es keine boese Absicht von mir, dass die betroffenen
Emailadressen erst mal abgeschaltet worden sind.

> Ich habe mich bewußt kurz
> gefaßt und auf Details oder Randthemen (DENIC-Impressum, wer ist eine
> Kanzlei, gegenseitige Abmahnwellen) verzichtet, da diese meines Erachtens
> hier nicht hingehören, nicht weiterführen, die Diskussion unnötig
> aufblähen und nur ermüden.

Ok.

> OK - nächster Schritt. Es können sich jetzt folgende Diskussionen ergeben,
> die wir getrennt voneinander in eigenen Threads diskutieren sollten. Ich
> schlage vor, zunächst die Themen zu sammeln und *NOCH KEINE* inhaltlichen
> Auseinandersetzungen zu führen. Das kommt dann später.

Ok.


> Themenliste:
>
> 1) Ist die Angabe von E-Mail-Adressen im DENIC-Whois rechtswidrig?
>
> 2) Wie wird das 4-Punkte-Programm von Rob Liebwein zur Vermeidung von Spam
> beurteilt?
>
> 3) Darf eine .de-Domain gelöscht werden, wenn eine ungültige
> E-Mail-Adresse beim Registranten angegeben wird?
>
> 4) Welche Rolle spielt der DENIC-Whois am Gesamtaufkommen von Spam?
>
> 5) ... was fehlt noch???

Folgender wichtiger Punkt fehlt meiner Meinung nach noch:

(5)

a) Mit der Registrierung des Domainnamens stimmt der Registrant einer
Weitergabe der personenbezogenen Daten inkl. der personenbezogenen
Emailadresse (erst mal) zu. Dies ist vertraglich mit den DENIC-AGBs
geregelt und insoweit bis dahin auch in Ordnung.

b) Macht der Registrant von seinem Widerspruchsrecht nach dem
Bundesdatenschutzrecht Gebrauch - hier: grundsaetzlich keine
weltweite(!) Weitergabe der Daten mehr an Dritte (=Spamers) - so
kuendigt die DENIC den Domainnamensvertrag wegen Verstoss gegen die
DENIC-AGB. Die DENIC begruendet das so: Entweder sie habe zwangsweise
weiterhin diese Daten inkl. Emailadressen weltweit an Dritte (=Spamer)
weiterzuverbreiten, oder sie kuendigt zwangsweise wegen Verstoss gegen
die DENIC-AGB. Dies nannte ich BDSG-Erpressung, weil das in keinster
Weise mehr verhaeltnismaessig ist.

Aus diesem Grunde koennen die nach dem BDSG geltende
personenbezogenen Betroffenen (Registrant, Admin-C, Tech-C, Zone-C) vom
Widerrufsrecht nach dem BDSG nicht Gebrauch machen. Dieses Recht wird
von der DENIC vorweggenommen und stellt einen Missbrauch der
Monopolstellung dar.

> Noch etwas Prinzipielles zur Diskussion: Nehmen wir mal an, es stellt sich
> in der Diskussion raus, daß Elmar Knipps Meinung falsch ist. Dann schlage
> ich vor, daß Elmar Knipp das auch brav einsieht und damit ist der Punkt
> abgeschlossen. Wenn EK immer noch anderer Meinung sein sollte (alle
> anderen könnten sich ja irren), geht er erst dann zu einer neutralen
> Stelle (z.B. einem Gericht) und läßt die Sache prüfen. Mit dieser
> Vorgehensweise ist EK bislang im Leben gut gefahren. Also, einverstanden
> damit?

Ich denke, es ist ganz normal, dass es unterschiedliche
Meinungen gibt. Und ja, auch ich lerne nie aus. Nur: Ich laufe der DENIC
jetzt schon seit 1,5 Jahren hinterher. Und es wird weitergespamt. :-(

Mit freundlichen Gruessen
Rob Liebwein





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