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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Vorraussetzungen fuer Domains
  • Date: Thu, 7 Dec 2006 16:20:33 +0100 (CET)
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>


Stephan Welzel/Denic zitierte und schrieb:

>> Wie kann ich eine Willenserklärung gegenüber einem
>> Vertragspartner abgeben, von dessen Existenz ich
>> unter Umständen nicht einmal weiß?
>
> Zum ersten weiß der Domainanmelder es ja,

Wunschtraum des DENIC.

Einen Euro für jeden de-Domain-Inhaber, der noch nie
vom DENIC gehört hat, und ein rauschendes Fest für
alle public-l-Teilnehmer sollte gesichert sein.

> [...] wenn man den Provider als Bevollmächtigten
> des Domainanmelders versteht

Diese Rechtsauffassung teilt bekanntlich nicht jeder.

> Mir übrigens will nicht klar werden, warum irgendjemand
> die Meinung vertreten wollte, der Domainvertrag bestehe
> nicht mit DENIC; denn davon hätte insbesondere der
> Domaininhaber ausschließlich Nachteile.

Nicht jeder Domain-Inhaber mag es als Vorteil sehen,
zur Einräumung einer umfassenden - und nach Auffassung
des de-Monopolisten unabdingbaren und uneinschränkbaren
- Vollmacht gezwungen zu sein, die die Löschung und
Übertragung seiner Domain umfaßt, denn nicht jeder heißt
ebay.de und kann mal kurzerhand Extrawürste für sich in
Anspruch nehmen, weil sein Vertragspartner angesichts
möglicher Schadensersatzforderungen kalte Füße bekommt.

http://www.denic.de/xml/mailarchiv/public-l/msg03030.xml
http://www.denic.de/xml/mailarchiv/public-l/msg03931.xml

Es ist wirklich allerhöchste Zeit für die Gründung
einer Interessensvertretung der de-Domain-Inhaber,
die darüber wacht, daß die Pflichten nicht nur auf Seiten
des de-Domain-Inhabers und die Rechte nicht nur auf Seiten
des DENIC liegen, und die dafür sorgt, daß dies auch
ohne Wischiwaschi rechtlich wasserdicht fixiert wird.





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