Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - [DENICpublic-l] Re: Pressemitteilung: Providerwechsel mit AuthInfo - Schnell, sicher, zuverlaessig

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

[DENICpublic-l] Re: Pressemitteilung: Providerwechsel mit AuthInfo - Schnell, sicher, zuverlaessig


Chronological Thread 
  • From: Ralph Babel <rbabel AT babylon.pfm-mainz.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Re: Pressemitteilung: Providerwechsel mit AuthInfo - Schnell, sicher, zuverlaessig
  • Date: Tue, 18 Nov 2008 14:06:32 +0100 (CET)
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>


Matthias Maier, Business Services DENIC, schrieb:

> Florian Weimer schrieb:
>
>> Der problematischere (freilich aber weitaus
>> seltenere) Fall ist sicherlich die Löschung durch einen
>> Bevollmächtigten des Domaininhabers gegen dessen Willen,
>> weil von einer sofortigen Neuregistrierung durch einen
>> Dritten ausgegangen werden muß.
>
> das Providerwechselverfahren mit AuthInfo dient allein
> dazu, den Providerwechsel sicherer zu machen - also
> ein Verfahren, an dem zwei Provider beteiligt sind.

Das schließt ja nicht aus, daß eine weitergehende Nutzung
dieses - oder eines ähnlichen - Verfahrens sinnvoll und
im Interesse aller Beteiligten sein könnte.

> Die Sicherung einer Domain gegen die unberechtigte
> Löschung durch den Admin-C macht wenig Sinn,

Es geht - so interpretiere ich Florians äußerst rhetorische
Anfrage, die seitens der Offiziellen hier ja immer wieder
niedergebügelt wird - nicht um die Sicherung gegen den
amoklaufenden Admin-C, sondern um den nach dem Willen
des DENIC zwangsweise unbeschränkt bevollmächtigten
DENIC-Genossen.

> Hier ist eher der Domaininhaber gefragt, bei seiner
> Auswahl sorgfältig und genau vorzugehen und nur
> eine Person seines Vertrauens zu benennen.

Da nach Aussage Ihres Herrn Justiziars auf diesem
Mail-Verteiler im August 2005 nicht einmal DENICdirect den
Inhaber einer Domain vor den Folgen eines Fehlers seines
Vertragspartners bewahrt (außer, der Inhaber heißt Ebay
oder Google) - und damit vor dem Verlust seiner Domain -,
kann die korrekte Lösung im Interesse des Domain-Inhabers
nur lauten, daß die Bevollmächtigung für potentiell
"gefährliche" Handlungen wie Inhaberwechsel und Löschung
nicht Zwang sein kann, sondern optional sein muß.

Dazu müßte lediglich einmalig nach Registrierung oder
Inhaberwechsel das zuständige Mitglied einen öffentlichen
Schlüssel des Inhabers an das DENIC übermitteln und das
DENIC diese Eintragung dem Inhaber rechtsverbindlich
bestätigen. Auch ein Vorgehen wie in .at wäre schon
ein großer Fortschritt gegenüber dem Status quo in .de.

Sehen Sie es einfach als Chance für einen zusätzlichen
Markt, der an der rechtlichen Absicherung gegen
genossenschaftliche Fehler interessiert ist.

Oder begreift man sich als Monopolist nicht
als Dienstleister und ist somit an neuen
Geschäftsfeldern nicht interessiert?





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page