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public-l - Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Kurt Jaeger <lists AT complx.LF.net>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 10:21:24 +0200


Hallo Herr Jaeger,

Kurt Jaeger <lists AT complx.LF.net> schrieb am 31.08.2004 19:53:13:
>
> > > Kurz gesagt: Ein "Reseller" der LF.net hatte eine KK-Ankuendigung
> > > eines Kunden zum Anlass genommen, die Domains irrtuemlich zu
> > > kuendigen.
>
> > > Die Domains wurden durch Domain-Sniper geholt, und das DE-NIC sah
sich
> > > *nicht*, wie in obigem Falle, dazu in der Lage, das wieder zu
> > > korrigieren. Der Kunde musste grosse EUR-Betraege investieren,
> > > um seine Domains wieder zu bekommen.
> [...]
> > Das hat mit Flexibilitaet nichts zu tun, sondern es handelt sich, wie
schon
> > beschrieben, um einen ganz anderen Fall: Dort wurden Vertraege
gekuendigt
> > und die Domains geloescht, waehrend hier ein (unberechtigtes) Update
> > erfolgte.
>
> Es wurden keine Vertraege gekuendigt.

Ich meine schon - aber selbst wenn wir uns vom konkreten Fall lösen und
annehmen, der Domaininhaber habe die Löschung weder gewollt noch generell
seinem Provider eine Vollmacht zur Domainlöschung erteilt, ändert das
nichts daran, daß zum Fall ebay.de ein wesentlicher Unterschied besteht:

Bei ebay.de ist durch eine unberechtigte Datenänderung als Domaininhaber
in die DENIC-Datenbank eingetragen worden, und diese bloße Datenänderung
entfaltet selbstverständlich keine rechtliche Wirkung.

In Ihrem Fall, vorausgesetzt, er war so, wie ich es eben beschrieben habe,
wurde die Domain hingegen gelöscht und sodann durch einen vollkommen
Unbeteiligten neu registriert. Falls man zum Ergebnis käme, daß die
üblicherweise in der Löschung (konkludent, wie Juristen sagen) liegende
Kündigung unwirksam gewesen sei, hätte der Domainvertrag in der Tat
weiterbestanden. Jedoch besteht eben auch ein Domainvertrag mit dem neuen
Inhaber, dem DENIC die Domain naturgemäß nicht wieder wegnehmen kann.

> Dass jemand faelschlicherweise fuer diese Domain eine Transaktion
> triggered (eine Kuendigung), die nichts mit dem Kundenwunsch zu tun
> hat, ist identisch zu dem ebay.de

Aber die "Transaktion" ist eine ganz andere und hat ganz andere Folgen -
und _darin_ liegt der Unterschied.

> Problem: Dass etwas passiert, auf
> das der Kunde, weil eben Dienstleister involviert sind, keinen
> Einfluss hat.

Hat er schon - indem er sich seinen Dienstleister (aka Provider) selbst
ausgesucht hat.

> Nur: Bei Ebay reagiert DE-NIC "flexibel", bei hagos.de nicht.

Falsch. Tatsächlich reagiert DENIC in beiden Fallgruppen rechtlich korrekt
und inhaltlich angemessen; weil aber die Fallgruppen unterschiedlich sind,
sind es natürlich auch die Reaktionen DENICs.

> Naja, in Ihrer Welt ist ja alles in schoener Ordnung. Ich nenne
> sowas double standards.

Eben nicht. Versuchen Sie es im übrigen doch 'mal aus der Perspektive des
neuen Domaininhabers zu sehen: Was würden Sie sagen, wenn Sie eine freie
Domain registriert hätten und nach einigen Wochen, Monaten oder Jahren
käme DENIC und nähme Ihnen diese Domain mit der Begründung weg: "Sorry,
aber es hat sich herausgestellt, daß die Domain damals nicht hätte
gelöscht werden sollen"? Hätten Sie sich hingegen durch Manipulationen den
Inhabereintrag erschlichen, wäre Ihnen klar, daß nach Entdeckung dieser
Manipulation die Daten wieder korrigiert werden und Sie natürlich die
Domain nicht behalten werden.

Beste Grüße
Stephan Welzel






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