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public-l - Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: "Michael Hoennig" <michael AT hostsharing.net>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 11:13:25 +0200


Hallo Herr Hoennig,

owner-public-l AT denic.de schrieb am 01.09.2004 10:45:14:
>
> >In Ihrem Fall, vorausgesetzt, er war so, wie ich es eben beschrieben
habe,
> >wurde die Domain hingegen gelöscht und sodann durch einen vollkommen
> >Unbeteiligten neu registriert. Falls man zum Ergebnis käme, daß die
> >üblicherweise in der Löschung (konkludent, wie Juristen sagen) liegende
> >Kündigung unwirksam gewesen sei, hätte der Domainvertrag in der Tat
> >weiterbestanden. Jedoch besteht eben auch ein Domainvertrag mit dem
neuen
> >Inhaber, dem DENIC die Domain naturgemäß nicht wieder wegnehmen kann.
>
> das Problem ließe sich sogar lösen, indem gelöschte Domains z.B. 6 oder
8
> Wochen lang nur mit denselben Owner-Daten wieder neu registriert werden
> könnten.

Da würde das Problem jedenfalls dann nicht lösen, wenn der (bisherige)
Domaininhaber erst nach sieben oder neun Wochen Laut gibt.

> Damit wäre versehentliche Löschung (wer immer es auch verbockt
> hat) leicht rückgängigmachbar, andererseits eine Übernahme nach einem
> versehentlichen Löschen aber unmöglich.

Dummerweise wäre aber auch eine Neuregistrierung nach _gewollter_ Löschung
unmöglich. Das würde den Opfern von Rechtsverletzungen gewiß große Freude
bereiten, wenn sie den Domaininhaber endlich zur Freigabe bewegt hätten
und DENIC ihnen dann sagte: "Tja, kann schon sein, aber jetzt müßt Ihr
erst 'mal sechs Wochen warten."

Diese beiden Punkte zeigen schon: Ihr Vorschlag würde einerseits nur für
einen Teil der Fälle weiterhelfen und zugleich an ganz anderer Stelle
riesige Probleme schaffen. Man sollte sich vor Augen halten, daß sich der
Anteil versehentlicher Löschungen irgendwo im Promillebereich an der
zweiten oder dritten Stelle hinter dem Komma bewegt. Um einen Teil dieser
Fälle reparieren zu können, massiv in die anderen - unproblematischen -
999 Komma irgendwas Promille einzugreifen, wäre deshalb gewiß keine gute
Idee.

Natürlich denken Sie bei Ihrem Vorschlag an die Redemption Grace Period
bei gTLDs - aber dort haben wir es mit einer ganz anderen Situation zu
tun, weil dort Domains nach jeweils einem Jahr automatisch gelöscht
werden, wenn der Inhaber sie nicht verlängert. Unter diesen Umständen ihm
noch eine Gnadenfrist zu geben, mag vernünftig sein - aber diese Art von
automatischem Expire gibt es bei DENIC eben von vornherein nicht.

> >Eben nicht. Versuchen Sie es im übrigen doch 'mal aus der Perspektive
des
> >neuen Domaininhabers zu sehen: Was würden Sie sagen, wenn Sie eine
freie
> >Domain registriert hätten und nach einigen Wochen, Monaten oder Jahren
> >käme DENIC und nähme Ihnen diese Domain mit der Begründung weg:
>
> Nach Monaten oder Jahren ist ja wohl übertrieben. Wer es nach 6 Wochen
> noch nicht gemerkt hat, dass die eigene Domain gelöscht und von jemandem
> anders neu registriert wurde, dem kann sie wohl nicht so wichtig sein.

Das kann sein - rechtlich bedeutet es aber keinen Unterschied.

Beste Grüße
Stephan Welzel







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