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public-l - Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: "Michael Hoennig" <michael AT hostsharing.net>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 14:01:42 +0200


Noch 'mal hallo,

owner-public-l AT denic.de schrieb am 01.09.2004 12:09:06:
>
> >> I.d.R. geht es bei Rechteverletzungen doch um lange bestehende Namen.
Ob
> >> die Domain dann sofort oder 6 Wochen später registriert wird, ist
dabei
> >> wohl egal. Problematisch kann das nur wieder in extremen Fällen sein,
wo
> >> z.B. ein neu aufkommender Begriff (z.B. der Name eines Filmes oder
ein
> >> neues "Buzzword") von jemandem schneller registriert wird als vom
> >> legitimen Rechteinhaber am Begriff. Mal ehrlich: Wie oft kommt sowas
> >> vor?
> >
> >Naja - sie mögen es so sehen, aber ich kann Ihnen verraten, daß die
> >Betroffenen da eine ganz andere Perspektive haben. Und, wenn Sie mich
> >fragen, zu Recht.
>
> Ich sehe den Zusammenhang nicht. Wer es 6 Wochen verschläft, seine
Domain
> zurückzuholen, der kann wiklich kaum behaupten, dass diese AKUT wichtig
> wäre. Dennoch mag er jurisitschen Anspruch haben, und nichts anderes
> habe ich behauptet.

Na, Moment - hier ging es darum, daß Sie sagten, der Inhaber verletzter
Rechte könne sich doch ruhig sechs Wochen gedulden, bevor er die DOmain
bekommt.

> >> Für alle anderen Fälle ist das Problem aber immerhin latent
vorhanden.
> >
> >Nach dem Motto kann man auch die gesamte Bevölkerung vorsorglich ins
> >Krankenhaus einweisen, weil alle erdenklichen Krankheiten in jedem
latent
> >vorhanden sind ;) scnr
>
> Jetzt wird es polemisch, was ich von Ihnen nicht erwartet hätte.

Dann müssen Sie neu auf dieser Liste sein, lol ;))

> >Ich sage Ihnen, wie wir das Problem für _alle_ Fälle mit _absoluter_
> >Sicherheit ausschließen: Domainlöschungen sind künftig von vornherein
nur
> >noch möglich, wenn DENIC eine notariell beurkundete Löschungserklärung
des
> >Domaininhabers vorgelegt wird. Sie müssen zugeben, das wäre viel besser
> >als Ihr Vorschlag, weil viel sicherer und eben alle Fälle erfassend.
Also
> >sind Sie dafür, oder? ;)
>
> Das ist ja nun das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wozu ein Notar, wenn
> technische Lösungen ausreichen?

Soll das heißen, Sie sind dagegen? ;)

Beste Grüße
Stephan Welzel






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